Steuerersparnis
Steuerreform Österreich 2009 – Die Details und die Auswirkungen
Am 11. März wurde die Steuerreform im Nationalrat beschlossen, mit Ende März im Bundesgesetzblatt veröffentlicht und ist somit in Kraft getreten. Viele Punkte davon sind rückwirkend ab 1.1.2009 gültig.
Die Bundesregierung will mit dieser Steuerreform 2009 die Kaufkraft der Bevölkerung stärken, damit die Konjunktur belebt wird.
Die Details der Steuerreform 2009 für Arbeitnehmer im folgenden aufgeschlüsselt.
Anpassung der Steuergrenzen
Den großen Teil der Steuerreform bekommen die Arbeitnehmer ab April zu spüren. Rückwirkend ab 1. Jänner 2009 werden die Steuergrenzen angehoben, wodurch weniger Steuern bezahlt werden müssen und mehr auf das Konto wandert. Die Steuergrenze wird von 10.000,- auf 11.000,- Euro angehoben. Der Spitzensteuersatz von 50 % fällt nun erst ab 60.000,- Euro Jahreseinkommen an und nicht wie bisher ab 51.000,- Euro. Geringfügig wurden die Grenzsteuersätze für die Einkommen zwischen 11.000,- und 25.000,- Euro (jährlich) angepasst. Statt bisher 38,333 % ist dieser nun 36,500 %.
Für die Einkommen zwischen 25.000,- und 60.000,- Euro wurde der Tarif von 43,596 % auf 43,214 % gesenkt.
Kinderabsetzbetrag
Der Kinderabsetzbetrag wurde um 7,50 Euro pro Monat erhöht und wird automatisch mit der nächsten Auszahlung der Familienbeihilfe überwiesen. Dies bedeutet pro Kind ein Mehrbetrag von 90,- Euro pro Jahr.
Kinderfreibetrag
Ab 1.1.2009 kann pro Kind ein Kinderfreibetrag von 220,- Euro pro Jahr geltend gemacht werden. Dieser Betrag reduziert die Steuerbemessungsgrundlage. Diesen Freibetrag sollte jener Elternteil in Anspruch nehmen, der mehr verdient.
Kinderbetreuungskosten
Kinderbetreuungskosten können nun ab 1.1.2009 als außergewöhnliche Belastung ohne Selbstbehalt abgesetzt werden. Bis zu 2.300,- Euro pro Kind und Jahr sind für Kinder bis 10 Jahren möglich. Zusätzlich kann nun der Arbeitgeber steuerfrei 500,- Euro jährlich pro Kind an Betreuungsgeld überweisen.
Unterhaltsabsetzbetrag
Der monatliche Unterhaltsabsetzbetrag wird ab 2009 monatlich für das erste Kind auf 29,20 Euro, für das zweite auf 43,80 Euro und 58,40 Euro für jedes weitere Kind erhöht. Das Geld bekommt man im Zuge der Arbeitnehmerveranlagung für 2009.
Kirchenbeitrag
Bisher konnten höchstens 100,- Euro als Sonderausgabe geltend gemacht werden. Ab 2009 können Beiträge an Glaubensgemeinschaften bis zu höchstens 200,- Euro jährlich als Sonderausgabe geltend gemacht werden.
Wie zufrieden seid Ihr mit der Steuerreform unserer Bundesregierung? Schreibt uns, ob diese angemessen ist, oder zu gering oder zu mächtig ausgefallen ist.
Brutto-Netto-Rechner Österreich – Ersparnis durch die Steuerreform 2009 berechnen
Jeder Arbeitnehmer, egal ob Arbeiter oder Angestellter, bekommt regelmäßig seinen Nettolohn bzw. sein Nettogehalt auf das Konto überwiesen. Dass man Brutto vor Abzug von Steuern und Abgaben eigentlich viel mehr verdient ist wohl allen klar. Doch letztendlich zählt nur der Betrag, der Netto übrig bleibt.
Die Differenz zwischen Brutto und Netto
Nicht wenige von uns betrachten den Brutto-Betrag am Lohnzettel bzw. Gehaltszettel mit einem weinenden Auge. Man kann sich aber mit dem Spruch “Je mehr Steuern vom Brutto-Einkommen abgezogen werden, desto mehr hat man letztendlich verdient” trösten, auch wenn das nicht für alle befriedigend ist. Nicht umsonst haben bzw. hatten so mache finanziell besser gestellte Damen und Herren einen Teil des Vermögens in Liechtenstein geparkt, um steuerliche Vorteile daraus zu erzielen. Aber das soll nicht das Thema dieses Beitrages sein.
Viel wichtiger für uns alle ist es zu wissen, wieviel Geld monatlich übrig bleibt und am Konto verfügbar ist, was man mit einem Brutto-Netto-Rechner im Internet innerhalb weniger Minuten ermitteln kann. Da sich durch die Steuerreform 2009 die Lohnsteuersätze ändern, sollte nun jedem von uns mehr in der Geldbörse übrig bleiben. Das ist Grund genug sich die Zahlen mit dem Brutto-Netto-Rechner etwas genauer anzusehen.
Brutto-Netto-Rechner für Österreich im Internet
Mit dem Brutto-Netto-Rechner des Bundesministeriums für Finanzen kann man nach der Eingabe des Bruttobezugs sofort die Abzüge (Lohnsteuer und Sozialversicherung) berechnen lassen und den Nettobezug ermitteln. Dies ist mit der derzeitigen Version mit den Lohnsteuersätzen von 2008 sowie mit den neuen Lohnsteuersätzen durch die Steuerreform 2009 möglich, wodurch der Unterschied schnell nachvollziehbar ist. Hier geht es zum Brutto-Netto-Rechner.
Der jährliche Steuervorteil durch die Steuerreform 2009
Ein weiteres nützliches Online-Tool des BMF ist der Steuervergleichsrechner, mit dem man sich nach der Eingabe weniger Daten die jährliche steuerliche Entlastung durch die Steuerreform 2009 im Vergleich zum Jahr 2008 berechnen lassen kann. Die Steuerentlastung ist dieses Mal speziell für Alleinerzieher und Familien sehr vorteilhaft ausgefallen. Ein paar typische Berechnungsbeispiele gibt es auf Finanz-Journal.at nachzulesen. Wer lieber mit seinen eigenen Zahlen die Differenz ermitteln möchte, kann dies mit dem Steuervergleichsrechner erledigen.