Staatkasse
Steuerausgleich 2010 – Geld zurück vom Finanzamt
Den Steuerausgleich 2010 (bzw. richtigerweise die Arbeitnehmerveranlagung 2010) kann man spätestens ab März 2011 durchführen, da die Arbeitgeber den Jahreslohnzettel für 2010 innerhalb der ersten 2 Monate im Jahr übermitteln müssen.
Den Steuerausgleich kann man für 5 Jahre rückwirkend machen. Wenn Sie in den letzten Jahren den Steuerausgleich nicht gemacht haben, sollten Sie die fehlende Jahre auch gleich mit erledigen, damit Sie sich jenes Geld vom Finanzamt zurückholen können, was ihnen zusteht.
Leider ist es so, dass viele österreichische Steuerzahler jedes Jahr viel Geld an den Staat verschenken, weil sie keinen Steuerausgleich durchführen. Ob aus Unwissenheit oder aus Faulheit, dem Finanzminister ist es egal. Er freut sich natürlich, wenn mehr in der Staatskasse bleibt.
Sie haben 2 Möglichkeiten den Steuerausgleich zu machen.
1. mit dem Formular L1
2. Online über das Internet bei FinanzOnline
Steuerausgleich mittels dem Formular L1
Den Antrag für den Steuerausgleich 2010 können Sie sich direkt bei Ihrem Wohnsitzfinanzamt holen oder aus dem Internet herunterladen und ausdrucken. Das ausgefüllte Formular für den Steuerausgleich 2010 (oder auch für die Jahre davor) übermittelt Sie entweder mit der Post an das zuständige Finanzamt oder bringen es persönlich dort vorbei.
Steuerausgleich Online durchführen – mit FinanzOnline
Wer einen Internetanschluss zuhause hat, kann den Steuerausgleich 2010 natürlich auch Online durchführen. Auf FinanzOnline können Sie sich die notwendigen Zugangsdaten anfordern, sofern Sie diese nicht schon beantragt haben.
Die notwendigen Daten werden, genau so wie beim Papierformular L1, in die entsprechenden Felder eingetragen und online gespeichert. Wenn Sie alle Daten für den Steuerausgleich 2010 eingetragen haben, senden Sie den Antrag ganz bequem per Mausklick ab.
Achtung: Nach dem Absenden des Antrags ist kein Editieren mehr möglich, prüfen Sie daher genau, ob Sie alle Felder korrekt ausgefüllt haben.
Was passiert bei einem negativem Einkommenssteuerbescheid?
Sofern es sich beim Antrag für den Steuerausgleich 2010 um keine Pflichtveranlagung handelt, kann man dabei nur gewinnen. Im Falle eines negativen Einkommenssteuerbescheides kann man den Antrag im Wege der Berufung zurückziehen, eine mögliche Forderung zur Nachzahlung kann somit nur beim Versäumen der Berufungsfrist zum Tragen kommen.
In speziellen Fällen muss eine Pflichtveranlagung durchgeführt werden. Ob Sie davon betroffen sind oder nicht, entnehmen sie am besten dem Steuerbuch für das zu veranlagende Jahr, welches online unter den Publikationen des BMF (Bundesministerium für Finanzen) zu finden ist.