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Pendlerpauschale

Pendlerrechner: so berechnet man seine Pendlerpauschale

Es hat etwas gedauert, aber seit kurzem steht der neue Pendlerrechner vom Bundesministerium für Finanzen online zur Verfügung.
Mit dem neuen Pendlerrechner kann man nun die Entfernung seines Wohnsitzes und seiner Arbeitsstätte berechnen. Ausserdem gibt der Pendlerrechner sofort online eine Antwort auf die Frage, ob die Benutzung eines öffentlichen Verkehrsmittels zumutbar ist oder nicht.

Will man für 2014 wieder eine Pendlerpauschale geltend machen, so muss man zwingend den Pendlerrechner verwenden und ein entsprechendes Formular ausdrucken, unterschreiben und beim Arbeitgeber abgeben. Der Pendlerrechner wird rückwirkend ab 1. Jänner 2014 angewendet. Dann erste bekommt man wieder die Pendlerpauschale.

Den Pendlerrechner findet man unter dem folgenden Link: www.bmf.gv.at/pendlerrechner

Auf der Webseite gibt man zuerst die eigene Wohnadresse und die Adresse seiner Arbeitsstätte ein. Dabei hat man auch die Möglichkeit, die Adresse aus einer Karte auszuwählen.

Pendlerrechner Pendlerpauschale

 

Weiters gibt man seine Arbeitszeiten ein. Dabei wählt man ein Datum für einen typischen Arbeitstag zur Berechnung. Weiters wird die Uhrzeit für Arbeitsbeginn und Arbeitsende eingegeben.
Nach drei weiteren, kurzen Fragen kann man schon auf BERECHNEN klicken.

Auf Basis der eingegebenen Daten bekommt man vom Pendlerrechner sofort das Ergebnis. Darin wird angeführt, ob die Benützung von öffentlichen Verkehrsmitteln zumutbar ist. Wenn die Anforderungen passen, wird ausgegeben, ob man Anspruch auf die große Pendlerpauschale oder auf die kleine Pendlerpauschale hat. Ansonsten bekommt man sofort die Info, dass man keinen Anspruch auf die Pendlerpauschale hat.
Weiters wird auch die Pendlerpauschale auf jährlicher und monatlicher Basis angeführt. Zusätzlich wird auch der zustehende Betrag für den Pendlereuro angeführt.

Das Ergebnis vom Pendlerrechner kann man über die Schaltfläche “Formular drucken” in ein PDF-File drucken. Dort muss man nur noch seinen Namen eintragen und schon kann man das fertige Formular am Drucker ausdrucken. Dieser Ausdruck muss unterschrieben werden und bis spätestens 30. Juni 2014 beim Arbeitgeber abgegeben werden.

Der Arbeitgeber kontrolliert, ob der Wohnort und die Arbeitszeiten passen. Passt alles, wird die Pendlerpauschale und der Pendlereuro bei der Lohn- und Gehaltsabrechnung vom Arbeitgeber berücksichtigt. Das Formular muss der Arbeitgeber entsprechend ablegen.

Die Abgabe vom Ausdruck des Pendlerrechners beim Dienstgeber ist nicht verpflichtend. Jeder hat im Rahmen seiner Arbeitnehmerveranlagung auch noch die Möglichkeit die Pendlerpauschale und den Pendlereuro geltend zu machen.

Tipp für Pendlerrechner

Wichtig ist, dass – wie bei allen Angaben Richtung Finanzamt – die Daten korrekt und wahrheitsgemäß angegeben werden. Bei einer etwaigen Prüfung durch das Finanzamt werden die Daten entsprechend geprüft. Sollten die Angaben falsch sein, so muss man die zu unrecht erhaltene Pendlerpauschale zurück bezahlen.
Den Pendlerrechner sollte sich jeder Arbeitnehmer ansehen und sich seine Wegstrecke durchrechnen lassen. Das ganze ist unverbindlich und kostenlos. Außerdem ist die Berechnung innerhalb weniger Minuten erledigt. Da kann es auch schon mal positive Überraschungen geben, wo jemand vielleicht dachte, dass er keinen Anspruch auf eine Pendlerpauschale hat.

 

 

Pendlerpauschale neu 2013: Die Änderungen ab 2013

Viele Arbeitnehmer fahren mit dem Auto zur Arbeit. So wird die Wegstrecke zwischen Wohnung bzw. Haus und Arbeitsstätte mit dem eigenen Auto zurückgelegt. Wo möglich, fahren aber auch viele Arbeitnehmer mit einem öffentlichen Verkehrsmittel.

Der Gesetzgeber berücksichtigt dabei bei jedem Arbeitnehmer den Verkehrsabsetzbetrag. Dieser Verkehrsabsetzbetrag wird automatisch mit der Lohnabrechnung berücksichtigt.

Für 2013 gibt es nun eine Überarbeitung der Pendlerpauschale. Damit soll der öffentliche Verkehr mehr gefördert werden. Weiterhin gibt es die beiden Varianten der Pendlerpauschale. Das heißt, auch in Zukunft gibt es die kleine Pendlerpauschale und die große Pendlerpauschale.

Neu ist der sogenannte Pendlereuro!

Wenn man Anspruch auf eine Pendlerpauschale hat, so kann man sich zusätzlich einmal im Jahr einen Euro pro zurückgelegten Kilometer vom Hinweg zum Arbeitsplatz und vom Rückweg von der Steuer gutschreiben lassen.

Weiters gibt es Verbesserungen für Teilzeitbeschäftigte. Auch Teilzeitbeschäftigte können ab 2013 nun die kleine oder die große Pendlerpauschale geltend machen. Vorausgesetzt, man hat mindestens vier Arbeitstage im Monat. Dafür bekommt man ein Drittel der Pendlerpauschale. Zwei Drittel können abgesetzt werden, wenn man zwischen acht und zehn Tage im Monat arbeitet. Und die volle Pendlerpauschale bekommen Teilzeitbeschäftigte, wenn diese an mindestens 11 Tagen im Monat arbeiten.

Auch gibt es Verbesserungen bei geringem Einkommen. Neu ist auch, dass es keine Pendlerpauschale gibt, wenn man ein Dienstfahrzeug vom Arbeitgeber zur Verfügung gestellt bekommt und dieses auch privat genutzt werden kann.

Jobticket

Neu ist auch das Jobticket. Damit können Arbeitgeber den Beschäftigten steuerfrei eine Jahreskarte zur Verfügung stellen. Diese können dann mit dem öffentlichen Verkehrsmittel kostenlos in die Arbeit fahren. Das ganze ist natürlich freiwillig.

Man unterschiedet weiterhin zwischen der kleinen Pendlerpauschale und der großen Pendlerpauschale. Die Werte haben sich nicht verändert. Somit hat die Pendlerpauschale 2013 die selben Werte wie die Pendlerpauschale 2012 und auch wie 2011.

Kleine Pendlerpauschale 2013

  • Ab 20 Kilometer: 58,- Euro / Monat
  • Ab 40 Kilometer: 113,- Euro / Monat
  • Ab 60 Kilometer: 168,- Euro / Monat

Große Pendlerpauschale 2013

  • Ab 2 Kilometer: 31,- Euro / Monat
  • Ab 20 Kilometer: 123,- Euro / Monat
  • Ab 40 Kilometer: 214,- Euro / Monat
  • Ab 60 Kilometer: 306,- Euro / Monat

Die Pendlerpauschale 2013 kann man entweder beim Arbeitgeber über die monatliche Gehaltsabrechnung oder im Zuge der Arbeitnehmerveranlagung berücksichtigen lassen.

 

 

Pendlerpauschale 2012 – die Beträge für die Pendlerpauschale 2012

Die meisten Leute, die zur Arbeit fahren, müssen die Wegstrecke zwischen der Wohnung und der Arbeitsstätte entweder mit dem eigenen Auto oder mit einem öffentlichen Verkehrsmittel zurück legen. Ab einer bestimmten Strecke, die zurückgelegt werden muss, kann man die Pendlerpauschale geltend machen. Mit der Pendlerpauschale sollen die Kosten, die bei der Anreise und Abreise zum Arbeitsplatz entstehen, gemildert werden. Sozusagen ein Zuschuss für das Pendeln zum Arbeitsplatz. Für die Pendlerpauschale müssen jedoch bestimmte Kriterien erfüllt werden.

Die Pendlerpauschale 2012 kann man entweder beim Arbeitgeber über die monatliche Gehaltsabrechnung oder im Zuge der Arbeitnehmerveranlagung berücksichtigen lassen.

Man unterschiedet zwischen der kleinen Pendlerpauschale und der großen Pendlerpauschale.

Kleine Pendlerpauschale

Die kleine Pendlerpauschale gilt für alle Arbeitnehmer, die eine Strecke von mehr als 20 Kilometer zwischen Wohnsitz und Arbeitsplatz zurücklegen müssen. Dabei ist zu beachten, dass die Benützung von öffentlichen Verkehrsmitteln möglich und auch zumutbar ist.

Große Pendlerpauschale

Die große Pendlerpauschale gilt für alle Arbeitnehmer, bei denen der Arbeitsplatz mehr als 2 Kilometer vom Wohnsitz entfernt ist. Dabei ist aber die Benützung von öffentlichen Verkehrsmitteln nicht möglich und auch nicht zumutbar.

Kleine Pendlerpauschale 2011

  • Ab 20 Kilometer:             58,- Euro / Monat
  • Ab 40 Kilometer:             113,- Euro / Monat
  • Ab 60 Kilometer:             168,- Euro / Monat

Große Pendlerpauschale 2011

  • Ab 2 Kilometer:                31,- Euro / Monat
  • Ab 20 Kilometer:             123,- Euro / Monat
  • Ab 40 Kilometer:             214,- Euro / Monat
  • Ab 60 Kilometer:             306,- Euro / Monat

Zuletzt wurde die Pendlerpauschale 2011 erhöht. Das heißt, zum 1. Jänner 2011 wurde die Pendlerpauschale erhöht. Die Pendlerpauschale 2012 wird nicht erhöht. Das heißt, es wird die Pendlerpauschale 2011 dieselben Werte wie die Pendlerpauschale 2012 aufweisen.

Kleine Pendlerpauschale 2012

  • Ab 20 Kilometer:             58,- Euro / Monat
  • Ab 40 Kilometer:             113,- Euro / Monat
  • Ab 60 Kilometer:             168,- Euro / Monat

Große Pendlerpauschale 2012

  • Ab 2 Kilometer:                31,- Euro / Monat
  • Ab 20 Kilometer:             123,- Euro / Monat
  • Ab 40 Kilometer:             214,- Euro / Monat
  • Ab 60 Kilometer:             306,- Euro / Monat

 

 

Änderungen für Autofahrer ab 2011

Mit 1. Jänner 2011 treten eine Reihe von Änderungen in Kraft, welche speziell die “Melkkühe” der Nation wieder zu spüren bekommen. Dabei gibt es auch einige finanzielle Belastungen für die mobilen Österreicher.

Mineralölsteuer 2011

Zuerst einmal die Mineralölsteuer. Die Mineralölsteuer wird mit 1.1.2011 wesentlich erhöht. Diesel wird pro Liter um 5 Cent und Benzin um 4 Cent pro Liter erhöht. Dazu kommt natürlich noch die Umsatzsteuer, was somit eine Erhöhung um 6 Cent bzw. um 4,80 Cent pro Liter bedeutet.

Pendlerpauschale 2011

Im gleichen Zug wird zur Entlastung der Autofahrer die Pendlerpauschale um 10 Prozent erhöht.

Geschwindigkeitsüberschreitungen

Das Rasen auf den Straßen in Österreich wird ebenfalls teurer. Wer zu schnell unterwegs ist und die vorgeschriebenen Limits massiv überschreitet, muss mit längerem Führerscheinentzug rechnen.

Spritpreisverordnung 2011

Die Spritpreisverordnung erlaubt Tankstellenbetreibern in Zukunft nur noch einmal pro Tag die Preise zu erhöhen. Der Zeitpunkt für die Erhöhung ist einheitlich auf 12 Uhr Mittag festgelegt. Die Preise senken darf aber jederzeit gemacht werden.

Pendlerpauschale 2011 – Die Pendlerpauschale 2011 wird gegenüber 2010 erhöht

Die Pendlerpauschale 2011 wird erhöht.

Zuletzt ist die Pendlerpauschale 2009 gestiegen. Grund dafür war, dass die Benzin- und Dieselpreise stark angestiegen waren. 2010 blieb die Pendlerpauschale unverändert.

Die Pendlerpauschale ist für all jene Arbeitnehmer gedacht, die eine längere Entfernung zwischen Arbeitsplatz und Wohnort haben. Oder die Nutzung von öffentlichen Verkehrsmitteln ist nicht zumutbar.

Es wird zwischen “Kleine Pendlerpauschale” und “Große Pendlerpauschale” unterschieden.

Die kleine Pendlerpauschale 2010 sieht wie folgt aus:

  • ab 20 km: monatlich 52,50 Euro
  • ab 40 km: monatlich 103,50 Euro
  • ab 60 km: monatlich 154,75 Euro

Die große Pendlerpauschale 2010 sieht wie folgt aus:

  • ab 2 km: monatlich 28,50 Euro
  • ab 20 km: monatlich 113,- Euro
  • ab 40 km: monatlich 196,75 Euro
  • ab 60 km: monatlich 281,- Euro

 

Nun hat die Regierung beschlossen, dass die Pendlerpauschale ab 2011 um rund 10 % erhöht wird. Dies soll ein kleiner Ausgleich für die Erhöhung der Mineralölsteuer (MÖSt) sein.

Die kleine Pendlerpauschale 2011 sieht wie folgt aus:

  • ab 20 km: monatlich 58,- Euro
  • ab 40 km: monatlich 113,- Euro
  • ab 60 km: monatlich 168,- Euro

Die große Pendlerpauschale 2011 sieht wie folgt aus:

  • ab 2 km: monatlich 31,- Euro
  • ab 20 km: monatlich 123,- Euro
  • ab 40 km: monatlich 214,- Euro
  • ab 60 km: monatlich 306,- Euro

Pendlerpauschale und Kilometergeld per 1. Juli 2008 erhöht

Die Pendler treffen die gestiegenen Treibstoffpreise besonders hart. Nun hat die österreichische Regierung reagiert und die Pendlerpauschale um 15 Prozent und das amtliche Kilometergeld um 12 Prozent erhöht.

Wie wirkt sich die Pendlerpauschale aus?

Durch die Pendlerpauschale bezahlt der Arbeitnehmer weniger Lohnsteuer, wodurch am Monatsende mehr auf das Konto kommt.

Wer hat Anspruch auf die Pendlerpauschale?

Antrag Pendlerpauschale

Man unterscheidet zwischen kleiner Pendlerpauschale und der großen Pendlerpauschale. Die Definitionen sind wie folgt:

  • Wer seinen Arbeitsplatz mit dem öffentlichen Verkehrsmittel erreichen kann, erhält ab 20 Kilometer Arbeitsweg die kleine Pendlerpauschale.
  • Wenn die Benützung von öffentlichen Verkehrsmitteln an mehr als der Hälfte aller Arbeitstage unmöglich oder wegen schlechter Fahrplanverbindungen unzumutbar ist, so erhält man bereits ab 2 Kilometer Arbeitsweg die große Pendlerpauschale mit den höheren Richtsätzen gegenüber der kleinen Pendlerpauschale.

Unser Tipp für Sie:
Überprüfen Sie, ob Sie Anspruch auf die Pendlerpauschale haben. Falls ja, füllen Sie noch heute das Antragsformular L34  aus.