Organstrafverfügung
Nebenjob beim Reifenhändler – Winterreifen montieren
Der nächste Winter steht vor der Tür, bald herrscht bei den Reifenhändlern wieder Hochbetrieb. Speziell nach den ersten Schneeflocken ist der Andrang bekanntlich am größten. Plötzlich wollen alle zur gleichen Zeit die Winterreifen montieren lassen.
Ein Nebenjob als Reifenmonteur für Winterreifen ist in dieser Jahreszeit nichts ungewöhnliches. Das Stammpersonal würde die viele Arbeit ohne Aushilfskräfte nicht bewältigen können. Eine direkte Nachfrage bei den Reifenhändlern in der näheren Umgebung ist die einfachste Möglichkeit, an einen Nebenjob als Reifenmonteur bzw. als Aushilfe zu kommen.
Neben der Erhöhung der eigenen Sicherheit durch geeignete Winterbereifung gilt seit 1.1.2008 eine Winterreifenpflicht für PKW im Zeitraum vom 1. November bis zum 15. April. Das Fahrzeug darf während dieser Zeit im Falle von winterlichen Fahrbahnverhältnissen (z.B. Schneefahrbahn, Schneematsch oder Eis) nur mit Winterreifen in Betrieb genommen werden, ansonsten muss man mit einer Organstrafverfügung oder einer Anzeige rechnen. Das kann bekanntlich teuer werden.
Bei gebrauchten Winterreifen (Kennzeichnung “M + S”) muss eine Mindestprofiltiefe von 5 mm bei Reifen mit Radialbauart und 6 mm bei Reifen mit Diagonalbauart vorhanden sein, ansonsten gelten die Reifen nicht mehr als Winterreifen.
Wer noch keine Winterreifen für sein Fahrzeug besitzt, dieses aber bei winterlichen Fahrbahnverhältnissen benützen möchte, sollte rechtzeitig auf Winterreifen umrüsten. Details zum Erlass der Winterreifenpflicht (29. KFG-Novelle) findet man hier.