Kirchenaustritt
Kirchenbeitrag berechnen – Geld sparen beim Kirchenbeitrag
Sie haben eine hohe Vorschreibung für die Kirchensteuer der katholischen Kirche bekommen? Was tun? Aus der katholischen Kirche austreten?
Der Kirchenbeitrag wird auf Basis vom Einkommen berechnet. Daher besteht der Wunsch von der Kirchenbeitragsstelle, dass man sein Einkommen entsprechend belegt. Am besten mit einem Gehalts- oder Lohnzettel.
Berechnung vom Kirchenbeitrag
Der Kirchenbeitrag 2012 wird wie folgt berechnet: Vom steuerpflichtigen Einkommen werden 1,1 Prozent berechnet. Anschließend wird ein Absetzbetrag von 50,- Euro abgezogen. Das Ergebnis ist der Kirchenbeitrag. Für Einkommenssteuerpflichtige Personen beträgt der Kirchenbeitrag 2012 mindestens 90,- Euro. Für Personen, die nur Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit erzielen, beträgt der Kirchenbeitrag 2012 mindestens 18,- Euro.
Soweit einmal die Berechnungsformel für den Kirchenbeitrag. Auf der Homepage www.kirchenbeitrag.at kann man den Kirchenbeitrag anonym genau berechnen lassen.
In der Praxis sieht es dann gerne anders aus! Möglicherweise ist es sinnvoll, wenn man der Kirchenbeitragsstelle keinen Gehalts- oder Lohnzettel vorlegt. Meist ist es besser, wenn man von der Beitragsstelle geschätzt wird, weil dann meist weniger Kirchenbeitrag pro Jahr heraus kommt.
Sollte einmal die Vorschreibung für die Kirchensteuer zu hoch ausfallen, so sollte man das Gespräch mit der Kirchenbeitragsstelle suchen. Man kann dabei meist eine Senkung des Kirchenbeitrags aushandeln. Wichtig sind dabei aber auch plausibel Gründe für die Reduktion vom Beitrag.
Gründe für eine Reduktion vom Kirchenbeitrag können sein:
- Lehrling
- Studium
- Arbeitslosigkeit
- Notstandshilfe
- neu geborene Kinder
- Alleinerzieher
- Alleinverdiener
- hohe finanzielle Belastungen z.B. wegen Hausbau, Wohnungskauf, etc.
- Bundesheer
- und so weiter
Eine hohe Kirchenbeitragsvorschreibung sollte also nicht der Grund für den Austritt aus der Kirche sein. Besser ist es, erst einmal mit der Kirchenbeitragsstelle Kontakt aufzunehmen.
Hat man seinen Kirchenbeitrag gezahlt, so sollte man beachten, dass man diesen Beitrag bei der Arbeitnehmerveranlagung geltend machen kann. Ab 2012 werden 400,- Euro pro Person vom Staat anerkannt.
Kirchenaustritt Österreich
Die Zahl der Kirchenaustritte hat letztes Jahr ein neues Rekordhoch erreicht. Insgesamt haben 87.393 Personen im Jahr 2010 die römisch-katholische Kirche verlassen. Um rund 64 % mehr Austritte als es noch im Jahr 2009 (2009: 53.269 Personen). Die Kirchenaustritte sind auf dem Höchststand seit 1945. Immer mehr Österreicher kehren der Kirche den Rücken.
Die meisten Austritte gab es 2010 in Wien mit über 25.300 Personen. Gefolgt von Graz-Seckau mit über über 15.100 und Linz mit nicht ganz 14.000 Austritten.
Vielfach wird als Grund für den Kirchenaustritt das Bekanntwerden der vielen Missbrauchsfälle genannt. Oft ist es aber auch der Kirchenbeitrag, den man als Mitglied der katholischen Kirche regelmässig bezahlen muss.
Bevor man jedoch aus der Kirche wegen dem möglicherweise zu hohen Kirchenbeitrag austritt, sollte man ein Gespräch mit der zuständigen Kirchenbeitragsstelle suchen. Sehr oft ist ihm Rahmen eines Gespräches eine Reduktion vom Kirchenbeitrag möglich und man muss deswegen nicht sofort aus der Kirche austreten.
Kirchenaustritt – Wie?
Normalerweise ist die zuständige Bezirkshauptmannschaft oder das Magistrat seines Hauptwohnsitzes für den Kirchenaustritt zuständig. Den Austritt kann man schriftlich oder persönlich vollziehen. Wenn man die folgenden Unterlagen dabei hat, sollte es beim Austritt keine Probleme geben:
- Taufschein
- Meldezettel
- Lichtbildausweis
- kurzes, formloses Schreiben (inkl. Unterschrift), in dem man den Austritt erklärt
Der Kirchenaustritt selbst ist grundsätzlich kostenlos. Will man eine Bestätigung über den Kirchenaustritt, so muss man dafür bezahlen. Die Gebühren dafür bewegen sich zwischen 2 und 15 Euro.
Den Kirchenbeitrag muss man noch bis zum Monatsende bezahlen.