Kilometergeld 2011
Kilometergeld 2012 in Österreich
Wenn man mit dem privaten KFZ eine Fahrt für die Firma unternimmt, so hat man Anspruch auf Kilometergeld. Das Kilometergeld entspricht einer Pauschale und soll für sämtlich Kosten für die betrieblich unternommene Fahrt abgelten.
Das Kilometergeld deckt die Kosten für den Benzin und Öl genauso ab wie die Abnutzung, den Wertverlust, Versicherungen oder etwaige Mauten oder Parkgebühren.
Wenn die definierten Höchstsätze für das Kilometergeld nicht überschritten werden, so ist das Kilometergeld auch steuerfrei.
Sollten die tatsächlichen Kosten höher als das amtliche Kilometergeld sein und können diese erhöhten Kosten auch nachgewiesen werden, so können diese erhöhten Kosten geltend gemacht werden.
Das Kilometergeld wird 2012 genauso hoch sein wie 2011. Das heißt, es wird keine Erhöhung beim Kilometergeld für nächstes Jahr geben.
Für PKW beträgt das Kilometergeld 2011 bzw. auch 2012 0,42 Euro pro Kilometer. Für jede Person die mit fährt erhöht sich das Kilometergeld um 0,05 Euro pro Kilometer.
Sollte man mit dem Motorrad dienstlich unterwegs sein, so steht ein KM-Geld von 0,24 Euro pro Kilometer zu.
Wenn man mit dem Fahrrad für seinen Arbeitgeber unterwegs ist, so kann man auch dafür KM-Geld verlangen. Der Amtliche Kilometersatz beträgt für das Fahrrad 0,38 Euro.
Sogar wenn man zu Fuß unterwegs ist, bekommt man ab 2 km ein Kilometergeld von 0,38 Euro.
Somit wird bzw. hat sich das Kilometergeld für 2012 nicht verändert und entspreche dem Kilometergeld von 2011.
Sollte der Arbeitgeber einmal kein oder weniger Kilometergeld für beruflich gefahrene Kilometer auszahlen, so kann die Differenz bei der Arbeitnehmerveranlagung unter den Werbungskosten abgesetzt werden.