Guthaben
Einlagensicherung ab 2010 in Österreich – Sparguthaben absichern
Derzeit gibt es in Österreich noch eine Einlagensicherung, die kein Limit kennt. Das heißt, dass Sparguthaben von natürlichen Personen bei den Banken unbeschränkt durch den österreichischen Statt abgesichert sind. Diese No-Limit-Einlagensicherung ist jedoch bis 31.12.2009 beschränkt und wird dann auslaufen und somit nicht verlängert.
Wie geht es mit der Einlagensicherung ab 2010 weiter?
Ab 1. Jänner 2010 wird die Einlagensicherung für natürliche Personen auf 100.000 Euro beschränkt. Somit ist die Einlagensicherung auch ein fünf-faches von dem, wie diese vor dem Herbst 2008 waren. Da betrug das Sicherungslimit 20.000 Euro, sofern die Bank in Konkurs geht. Ab 1.1.09 sind es somit 100.000 Euro pro Einleger und pro Bank. Die neue Grenze von 100.000 Euro gilt ab 1.1.2011 auch für juristische Personen, also GmbHs, AGs, etc. Bis dahin gilt für juristische Personen eine Grenze von 50.000 Euro.
Sollte eine private Person mehr als 100.000 Euro zum Anlegen haben, so kann man ganz einfach die Einlagensicherung erhöhen, indem man sein Vermögen auf mehrere Banken aufteilt.