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Geschenkgutschein

Geschenkgutscheine – was gilt es zu beachten

Viele unter uns sind aktuell dabei, die verschiedensten Weihnachtsgeschenke für die Lieben zu kaufen. Wie schon in den letzten Jahren, werden auch immer gerne Geschenkgutscheine gekauft und liegen dann unter den Weihnachtsbäumen. Zum Beispiel Gutscheine von Amazon sind hier sehr beliebt.

Der Vorteil für die Beschenkten liegt auf der Hand: er kann sich selbst aussuchen, was er gerne möchte. Und der Schenkende hat auch den Vorteil, dass er sich nicht stundenlang den Kopf bezüglich dem richtigen Geschenk zerbrechen muss oder ewig im Einkaufszentrum herumirren.

Bei Geschenkgutscheinen ist aber zu beachten, dass diese nicht mehr in bar ausgezahlt werden können.

Gültigkeit von Gutscheinen

Einen Punkt, den man unbedingt beachten sollte, ist die Gültigkeit von Gutscheinen. Hier kann jedes Geschäft, das einen Gutschein ausgibt, selbst die Gültigkeit einschränken. Meist sind Gutscheine aber mindestens zwei Jahre gültig. Sind Gutscheine nicht mit einem Ablaufdatum versehen, so sind diese in Österreich 30 Jahre lang gültig.

Was tun, wenn Gutschein abgelaufen ist?

Hier ist es sinnvoll, das entsprechende Unternehmen sofort zu kontaktieren, sobald man bemerkt, dass der Gutschein abgelaufen ist. Oftmals willigen die Unternehmen auf eine Kulanzlösung ein. Verpflichtet sind diese aber nicht. Wenn die Befristung vom Gutschein zu kurz ist – unter 2 Jahre – so ist die unzulässig. Hierzu gibt es auch schon eine Entscheidung vom Obersten Gerichtshof.

Wenn ein Unternehmen insolvent wird, so wird auch ein noch gültiger Gutschein wertlos.