Geringfügigkeitsgrenze 2012
Geringfügigkeitsgrenze 2013 – die Werte
Einige Wochen hat das aktuelle Jahr 2012 noch vor sich. Jedoch gibt es bereits die voraussichtlichen Werte, welche für die Geringfügigkeitsgrenze ab 1. Jänner 2013 gelten werden.
Was versteht man unter Geringfügigkeitsgrenze?
Wenn der Verdienst für einen Job die Geringfügigkeitsgrenze nicht übersteigt, so spricht man auch von Mikrojob (Microjob), Minijob oder sagt einfach: geringfügig beschäftigt. Wenn man kürzer als ein Monat beschäftigt ist, so darf man nicht mehr als durchschnittlich die unten angeführte, tägliche Grenze überschreiten.
Der Wert für die Geringfügigkeitsgrenze wird jährlich neu angepasst.
Jeder Arbeitnehmer, der geringfügig beschäftigt ist, ist auf jeden Fall unfallversichert. Eine Kranken- oder Pensionsversicherung kann man freiwillig selbst bezahlen. Für eine Arbeitslosenversicherung kann man sich jedoch nicht selbst versichern.
Werte für die Geringfügigkeitsgrenze 2013:
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Geringfügigkeitsgrenze 2013 täglich: € 29,70 (brutto)
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Geringfügigkeitsgrenze 2013 monatlich: € 386,80 (brutto)
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Grenzwert für die Dienstgeberabgabe 2013 (DAG): € 580,20
Aktuelle Werte für die Geringfügigkeitsgrenze 2012:
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Geringfügigkeitsgrenze 2012 täglich: € 28,89 (brutto)
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Geringfügigkeitsgrenze 2012 monatlich: € 376,26 (brutto)
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Grenzwert für die Dienstgeberabgabe 2012 (DAG): € 580,20
Geringfügigkeitsgrenze 2012 – voraussichtliche Werte
Die voraussichtlichen Werte für die Geringfügigkeitsgrenze 2012 sind nun auf der Homepage der Oberösterreichischen Sozialversicherung erschienen.
Nachdem sich die finanzielle Situation vieler Österreicherinnen und Österreicher durch die seit vielen Jahren vorherrschenden Reallohnverluste stetig verschlechtert, ist die Nachfrage zum Thema “Geringfügige Beschäftigung in Österreich” weiterhin sehr hoch.
Sofern die Zahlen im Herbst vom Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz bestätigt werden, gelten für das kommende Jahr 2012 folgende Werte:
Geringfügigkeitsgrenze 2012
- € 28,89 täglich
- € 376,26 monatlich
Im Vergleich dazu die Werte von der Geringfügigkeitsgrenze 2011:
- € 28,72 täglich
- € 374,02 monatlich
Die Höhe der Geringfügigkeitsgrenze wird jedes Jahr neu festgelegt. Die Erhöhung im Vergleich zur Geringfügigkeitsgrenze 2011 würde somit 0,6% betragen.
Sozialversicherungswerte 2012 – voraussichtliche SV-Werte 2012
Sozialversicherungswerte 2012 – ab 01.01.2012 gelten neue Beträge in der Sozialversicherung.
In der unten beigefügten Tabelle sind voraussichtlichen Werte für die Aufwertungszahl, die Höchstbeitragsgrundlagen und die Geringfügigkeitsgrenzen für das Jahr 2012 aufgelistet.
Speziell die tägliche bzw. monatliche Geringfügigkeitsgrenze 2012 ist für die Leser von Nebenjob-Heimarbeit.at interessant, da Nebenjobs oder Heimarbeit sehr oft unter diese Regelung fallen.
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Geringfügigkeitsgrenze 2011
Wir hatten es bereits letztes Jahr angekündigt und in unserem Blog in einem Beitrag über die Höhe der Geringfügigkeitsgrenze 2011 geschrieben.
Hierzu nochmals der Link dazu vom letzten Jahr: Geringfügigkeitsgrenze 2011
Die Geringfügigkeitsgrenze wurde von 2010 auf 2011 um 2,1 % erhöht.
Die Geringfügigkeitsgrenze 2010 lag bei 366,33 Euro monatlich, was täglich 28,13 Euro betrug.
Für 2011 wurde die Geringfügigkeitsgrenze auf 374,02 Euro monatlich bzw. 28,72 Euro täglich festgesetzt.
Was sagt die Geringfügigkeitsgrenze aus?
Die Geringfügigkeitsgrenze sagt aus, wieviel man im Monat dazu verdienen darf, ohne dass Sozialversicherung bezahlt werden muss. Unfallversicherung und Lohnsteuer muss jedoch sehr wohl bezahlt werden. Es entfallen aber die Beiträge für Pensionsversicherung, Arbeitslosenversicherung und Krankenversicherung.
Wenn man monatlich mehr als 374,02 Euro bzw. täglich mehr als 28,13 Euro verdient, so gilt diese Beschäftigung nicht mehr als geringfügig. Wenn man bei einem Arbeitgeber geringfügig beschäftigt ist, so wird man vom Arbeitgeber auch entsprechend bei der Gebietskrankenkasse gemeldet. Somit ist auch klar, dass es zu einer Nachverrechnung kommt, sofern man zwei oder mehreren geringfügigen Beschäftigungen nachgeht. Die Gebietskrankenkasse wird sich dann entsprechend melden….
Es muss aber beachtet werden, dass man auch keine Leistungen aus diesen dreien bekommt, wenn man nicht freiwillig entsprechend bezahlt.