Geburt
Freistellung – Sonderurlaub im Kollektivvertrag geregelt
Für die meisten ist der große Urlaub nun vorbei und nun heißt es wieder arbeiten. Bei so manchem wird der Saldo am Urlaubskonto ordentlich geschrumpft sein. Doch muss man nun bis zum Ende vom Urlaubsjahr immer arbeiten oder gibt es doch noch eine Möglichkeit zu freien Tagen?
Ja, es gibt einige Möglichkeiten für einen Sonderurlaub.
In den verschiedensten Kollektivverträgen sind die Anlässe niedergeschrieben, wofür Sie als Dienstnehmer freigestellt werden.
verschiedenste Dienstfreistellungen
Die Dienstfreistellungen sind bezahlt und können für wichtige, persönliche Gründe in Anspruch genommen werden.
Hierzu gibt es natürlich einmal die erfreulichen Anlässe. Diese sind Hochzeit, Geburt oder zum Beispiel Umzug (Hauptwohnsitz). Aber es gibt auch die nicht so erfreulichen Dinge, wie Todesfall, Begräbnis. Die Details, wie lange man für den einzelnen Anlassfall eine bezahlte Freistellung bekommt, sind im Kollektivvertrag oder in einer Betriebsvereinbarung geregelt.
Hierzu ist zu beachten, dass man meist einen entsprechenden Nachweis erbringen muss, sodass man die Freistellung auch gut geschrieben bekommt.
Pflegefreistellung/Pflegeurlaub
Eine Pflegefreistellung steht Ihnen zu, wenn ein naher Angehöriger erkrankt ist. Diese Freistellung dient zur Pflege von erkrankten, nahen Angehörigen, die im gemeinsamen Haushalt leben. Dies kann also der Lebensgefährte bzw. Ehepartner, aber auch ein krankes Kind sein. Auch hierbei ist es notwendig, dass eine entsprechende Bestätigung dem Arbeitgeber vorgelegt wird.
Weitere Details zu Dienstfreistellungen und Pflegefreistellungen finden Sie in Ihrem Kollektivvertrag oder in einer etwaigen Betriebsvereinbarung.