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FinanzOnline

Arbeitnehmerveranlagung bzw. Lohnsteuerausgleich jetzt durchführen

Ich bin mir sicher, dass Sie auch nichts zum Verschenken haben!

Jedoch schenken viele Österreicher Jahr für Jahr dem Finanzamt viel Geld. Viele machen einfach den Jahresausgleich nicht.
Jahresausgleich – Lohnsteuerausgleich – Arbeitnehmerveranlagung: alles Namen für ein und das selbe. Offiziell heißt es:

Arbeitnehmerveranlagung.

Mit der Arbeitnehmerveranlagung kann man sich zuviel bezahlte Steuer vom Finanzamt zurück holen.

Den Lohnsteuerausgleich kann man rückwirkend für die letzten fünf Jahre machen. Somit kann man sich so ganz leicht bares Geld vom Finanzamt zurück holen.

Eine Arbeitnehmerveranlagung lohnt sich immer!

Man kann bei der Arbeitnehmerveranlagung die verschiedensten Sonderausgaben, Werbungskosten, diverse außergewöhnliche Belastungen, etc. geltend machen. Weiters kann man den Kinderfreibetrag oder auch die Pendlerpauschale beantragen.

Den Lohnsteuerausgleich kann man am einfachsten auf Finanzonline.at durchführen. Da gibt man all seine Daten ein und kann diese Daten online an das Finanzamt übertragen. Dort wird der Antrag geprüft und meist schon nach wenigen Tagen hat man eine Steuergutschrift am seinem Konto gut geschrieben.

Umfangreiche Tipps zur Arbeitnehmerveranlagung findet man im jeweiligen Steuerhandbuch. Das aktuelle Steuerhandbuch als PDF-File ist für die Arbeitnehmerveranlagung vom Vorjahr gedacht.

Pendlerrechner: so berechnet man seine Pendlerpauschale

Es hat etwas gedauert, aber seit kurzem steht der neue Pendlerrechner vom Bundesministerium für Finanzen online zur Verfügung.
Mit dem neuen Pendlerrechner kann man nun die Entfernung seines Wohnsitzes und seiner Arbeitsstätte berechnen. Ausserdem gibt der Pendlerrechner sofort online eine Antwort auf die Frage, ob die Benutzung eines öffentlichen Verkehrsmittels zumutbar ist oder nicht.

Will man für 2014 wieder eine Pendlerpauschale geltend machen, so muss man zwingend den Pendlerrechner verwenden und ein entsprechendes Formular ausdrucken, unterschreiben und beim Arbeitgeber abgeben. Der Pendlerrechner wird rückwirkend ab 1. Jänner 2014 angewendet. Dann erste bekommt man wieder die Pendlerpauschale.

Den Pendlerrechner findet man unter dem folgenden Link: www.bmf.gv.at/pendlerrechner

Auf der Webseite gibt man zuerst die eigene Wohnadresse und die Adresse seiner Arbeitsstätte ein. Dabei hat man auch die Möglichkeit, die Adresse aus einer Karte auszuwählen.

Pendlerrechner Pendlerpauschale

 

Weiters gibt man seine Arbeitszeiten ein. Dabei wählt man ein Datum für einen typischen Arbeitstag zur Berechnung. Weiters wird die Uhrzeit für Arbeitsbeginn und Arbeitsende eingegeben.
Nach drei weiteren, kurzen Fragen kann man schon auf BERECHNEN klicken.

Auf Basis der eingegebenen Daten bekommt man vom Pendlerrechner sofort das Ergebnis. Darin wird angeführt, ob die Benützung von öffentlichen Verkehrsmitteln zumutbar ist. Wenn die Anforderungen passen, wird ausgegeben, ob man Anspruch auf die große Pendlerpauschale oder auf die kleine Pendlerpauschale hat. Ansonsten bekommt man sofort die Info, dass man keinen Anspruch auf die Pendlerpauschale hat.
Weiters wird auch die Pendlerpauschale auf jährlicher und monatlicher Basis angeführt. Zusätzlich wird auch der zustehende Betrag für den Pendlereuro angeführt.

Das Ergebnis vom Pendlerrechner kann man über die Schaltfläche “Formular drucken” in ein PDF-File drucken. Dort muss man nur noch seinen Namen eintragen und schon kann man das fertige Formular am Drucker ausdrucken. Dieser Ausdruck muss unterschrieben werden und bis spätestens 30. Juni 2014 beim Arbeitgeber abgegeben werden.

Der Arbeitgeber kontrolliert, ob der Wohnort und die Arbeitszeiten passen. Passt alles, wird die Pendlerpauschale und der Pendlereuro bei der Lohn- und Gehaltsabrechnung vom Arbeitgeber berücksichtigt. Das Formular muss der Arbeitgeber entsprechend ablegen.

Die Abgabe vom Ausdruck des Pendlerrechners beim Dienstgeber ist nicht verpflichtend. Jeder hat im Rahmen seiner Arbeitnehmerveranlagung auch noch die Möglichkeit die Pendlerpauschale und den Pendlereuro geltend zu machen.

Tipp für Pendlerrechner

Wichtig ist, dass – wie bei allen Angaben Richtung Finanzamt – die Daten korrekt und wahrheitsgemäß angegeben werden. Bei einer etwaigen Prüfung durch das Finanzamt werden die Daten entsprechend geprüft. Sollten die Angaben falsch sein, so muss man die zu unrecht erhaltene Pendlerpauschale zurück bezahlen.
Den Pendlerrechner sollte sich jeder Arbeitnehmer ansehen und sich seine Wegstrecke durchrechnen lassen. Das ganze ist unverbindlich und kostenlos. Außerdem ist die Berechnung innerhalb weniger Minuten erledigt. Da kann es auch schon mal positive Überraschungen geben, wo jemand vielleicht dachte, dass er keinen Anspruch auf eine Pendlerpauschale hat.

 

 

Familienbeihilfe 2012 – Wieviel Familienbeihilfe bekommt man 2012?

Eltern bekommen für Ihre Kinder in Österreich eine Familienbeihilfe. Dies ist unabhängig von der Beschäftigung oder ihrem Einkommen. Jeder bekommt Familienbehilfe, wenn er in Österreich seinen Hauptwohnsitz hat und das Kind oder die Kinder im gemeinsamen Haushalt wohnen.

Die Höhe der Familienbehilfe 2012 wird durch das Alter des Kindes berechnet:

  • Ab der Geburt bekommt man für jedes Kind 105,40 Euro pro Monat.
  • Für Kinder ab 3 Jahre bekommt man 112,70 Euro pro Monat.
  • Ab 10 Jahren bekommt man für jedes Kind 130,90 Euro pro Monat.
  • Ist das Kind über 19 Jahre alt, bekommt man 152,70 Euro pro Monat.

Familien mit mehreren Kindern bekommen noch einen Zuschlag. Die sogenannte Geschwisterstaffelung.

Das heißt, die Familienbeihilfe erhöht sich für zusätzliche Kinder in der Familie um die folgenden Beträge:

  • für zwei Kinder: monatlich plus 12,80 Euro
  • für drei Kinder: monatlich plus 47,80 Euro
  • für vier Kinder: monatlich plus 97,80 Euro
  • für jedes weitere Kind um 50,- Euro pro Monat

Die Familienbeihilfe wird alle zwei Monate ausbezahlt. Da bekommt man die Familienbehilfe immer für das laufende Monat und für das kommende Monat.

Im September gibt es jeweils das sogenannte Schulstartgeld von 100,- Euro. Dies bekommt man für jedes Kind zwischen 6 und 15 Jahren und wird mit der Familienbeihilfe für September ausbezahlt. Dies muss man nicht extra beantragen.
Ursprünglich gab es die 13. Familienbeihilfe. Die ist jedoch auf Grund des Sparpaketes gestrichen und durch das Schulstartgeld ersetzt worden.

 

 

Arbeitnehmerveranlagung 2010

Wenn vom Steuerausgleich oder Lohnsteuerausgleich gesprochen wird, so ist immer die Arbeitnehmerveranlagung gemeint.

Holen Sie sich Ihr Geld vom Finanzminister zurück. Darum bereits jetzt schon die ganzen Unterlagen für die Arbeitnehmerveranlagung 2010 zusammentragen. Die Arbeitnehmerveranlagung 2010 kann einfach über das Internet von zu Hause aus gemacht werden. Dazu muss man nur auf die Webseite des Bundesministeriums für Finanzen wechseln.

Die Arbeitnehmerveranlagung 2010 kann aber auch noch immer in Papierform eingereicht werden. Dazu muss das entsprechende Formular L1 ausgefüllt werden. Die Bearbeitung dauert dann etwas länger. Somit kann es etwas länger dauern, bis man seine Steuergutschrift auf sein Konto bekommt, als wenn dies online eingegeben wird.

Finanzonline hat auch den Vorteil, dass man sofort online eine Vorberechnung machen kann und somit sieht, wie hoch die Steuergutschrift für die Arbeitnehmerveranlagung 2010 ist. Belege müssen keine mehr an das Finanzamt übermittelt werden. Wenn das Finanzamt weitere Unterlagen benötigt, so wird man kontaktiert.

Umfangreiche Informationen, wie man sein Geld vom Finanzamt wieder zurück bekommt, findet man im jährlich erscheinenden Steuerhandbuch.

Steuerausgleich 2010 – Geld zurück vom Finanzamt

Den Steuerausgleich 2010 (bzw. richtigerweise die Arbeitnehmerveranlagung 2010) kann man spätestens ab März 2011 durchführen, da die Arbeitgeber den Jahreslohnzettel für 2010 innerhalb der ersten 2 Monate im Jahr übermitteln müssen.

Den Steuerausgleich kann man für 5 Jahre rückwirkend machen. Wenn Sie in den letzten Jahren den Steuerausgleich nicht gemacht haben, sollten Sie die fehlende Jahre auch gleich mit erledigen, damit Sie sich jenes Geld vom Finanzamt zurückholen können, was ihnen zusteht.

Leider ist es so, dass viele österreichische Steuerzahler jedes Jahr viel Geld an den Staat verschenken, weil sie keinen Steuerausgleich durchführen. Ob aus Unwissenheit oder aus Faulheit, dem Finanzminister ist es egal. Er freut sich natürlich, wenn mehr in der Staatskasse bleibt.

Sie haben 2 Möglichkeiten den Steuerausgleich zu machen.

1. mit dem Formular L1

2. Online über das Internet bei FinanzOnline

Steuerausgleich mittels dem Formular L1

Den Antrag für den Steuerausgleich 2010 können Sie sich direkt bei Ihrem Wohnsitzfinanzamt holen oder aus dem Internet herunterladen und ausdrucken. Das ausgefüllte Formular für den Steuerausgleich 2010 (oder auch für die Jahre davor) übermittelt Sie entweder mit der Post an das zuständige Finanzamt oder bringen es persönlich dort vorbei.

Steuerausgleich Online durchführen – mit FinanzOnline

Wer einen Internetanschluss zuhause hat, kann den Steuerausgleich 2010 natürlich auch Online durchführen. Auf FinanzOnline können Sie sich die notwendigen Zugangsdaten anfordern, sofern Sie diese nicht schon beantragt haben.

Die notwendigen Daten werden, genau so wie beim Papierformular L1, in die entsprechenden Felder eingetragen und online gespeichert. Wenn Sie alle Daten für den Steuerausgleich 2010 eingetragen haben, senden Sie den Antrag ganz bequem per Mausklick ab.

Achtung: Nach dem Absenden des Antrags ist kein Editieren mehr möglich, prüfen Sie daher genau, ob Sie alle Felder korrekt ausgefüllt haben.

Was passiert bei einem negativem Einkommenssteuerbescheid?

Sofern es sich beim Antrag für den Steuerausgleich 2010 um keine Pflichtveranlagung handelt, kann man dabei nur gewinnen. Im Falle eines negativen Einkommenssteuerbescheides kann man den Antrag im Wege der Berufung zurückziehen, eine mögliche Forderung zur Nachzahlung kann somit nur beim Versäumen der Berufungsfrist zum Tragen kommen.

In speziellen Fällen muss eine Pflichtveranlagung durchgeführt werden. Ob Sie davon betroffen sind oder nicht, entnehmen sie am besten dem Steuerbuch für das zu veranlagende Jahr, welches online unter den Publikationen des BMF (Bundesministerium für Finanzen) zu finden ist.

Arbeitnehmerveranlagung 2009 – Tipps zur Arbeitnehmerveranlagung 2009

Das Jahr 2009 ist vorüber, es ist an der Zeit, sich über die Arbeitnehmerveranlagung 2009 Gedanken zu machen. Nachdem Sie das ganze Jahr Lohnsteuer an das Finanzamt zahlen durften bzw. mussten, sollten Sie sich nun die zu viel bezahlte Lohnsteuer schnell vom Finanzminister zurückholen.

Sie können den Antrag für die Arbeitnehmerveranlagung zwar rückwirkend für 5 Jahre an das Finanzamt übermitteln, Zinsen gibt es vom Finanzminister allerdings keine. Somit ist es empfehlenswert, die Arbeitnehmerveranlagung schnell durchzuführen und die eventuell zurückbezahlte Lohnsteuer sinnvoll anzulegen.

Um die Arbeitnehmerveranlagung 2009 durchzuführen, gibt es 2 Möglichkeiten:

  1. auf Papier mittels den Formularen L1, L1k und L1i
  2. via Internet mittels Finanzonline

Für beide Möglichkeiten werden wir kurz die wichtigsten Details und Links zusammenfassen.

Arbeitnehmerveranlagung 2009 mittels den Formularen L1, L1k und L1i

Wer die Arbeitnehmerveranlagung in bewährter Art und Weise auf Papier durchführen will, kann sich die dafür notwendigen Formulare L1, L1k und L1i direkt beim Finanzamt holen oder auch aus dem Internet downloaden und ausdrucken.

Nachdem die Formulare vollständig und wahrheitsgemäß ausgefüllt wurden, kann man dieses an das zuständige Wohnsitzfinanzamt senden oder auch direkt dort abgeben.

Arbeitnehmerveranlagung 2009 online mittels Finanzonline

Seit dem Jahr 2003 kann man die Arbeitnehmerveranlagung auch via Internet durchführen. Eine Anmeldung für dieses Portal ist entweder elektronisch über die BMF-Homepage, schriftlich mittels Fax oder Brief sowie persönlich beim Finanzamt möglich.

Mit den gültigen Zugangsdaten meldet man sich einfach bei Finanzonline an und kann alle notwendigen Daten ähnlich wie bei den Formularen L1 erfassen und speichern. Nachdem alle Daten vollständig und wahrheitsgemäß erfasst wurden, wird die Arbeitnehmerveranlagung mittels Mausklick direkt an das zuständige Wohnsitzfinanzamt gesendet und dort bearbeitet.

Alle Belege müssen 7 Jahre aufbewahrt werden

Bei beiden Varianten (offline via Formular oder via Internet mittels Finanzonline) ist es nicht notwendig die Belege den Antrag beizufügen. Belege müssen allerdings über einen Zeitraum von 7 Jahren aufbewahrt werden und sind auf Anfrage dem Finanzamt zu übermitteln.

Tipps für die Arbeitnehmerveranlagung 2009

Um im Detail zu erfahren, was man beim Finanzamt alles absetzen kann (wie z.B. Werbungskosten, Berufsgruppenpauschale, Sonderausgaben, prämienbegünstigte Penisionsvorsorge oder Zukunftsvorsorge, aussergewöhnliche Belastungen, …) wird vom Bundesministerium für Finanzen jährlich ein Steuerbuch erstellt.

Die für die Arbeitnehmerveranlagung 2009 geltenden Informationen finden Sie im Steuerbuch 2010, in welchem auf über 100 Seiten finanztechnischen Einzelheiten erklärt werden.

Berufung bei negativem Einkommenssteuerbescheid

Handelt es sich beim Antrag auf die Arbeitnehmerveranlagung um keine Pflichtveranlagung, kann man dabei im Grunde nur gewinnen. Sollte man vom Finanzamt einen negativen Einkommenssteuerbescheid bekommen, so kann man den Antrag im Wege der Berufung zurückziehen. Eine mögliche Forderung zur Nachzahlung kann somit nur beim Versäumen der Berufungsfrist zum Tragen kommen.

Arbeitnehmerveranlagung 2008 – Schenken Sie dem Finanzamt kein Geld

Das Jahr 2008 ist nun vorbei und es ist an der Zeit sich über die Arbeitnehmerveranlagung 2008 gedanken zu machen. Nachdem Sie das ganze Jahr Monat für Monat nur Lohnsteuer einzahlen durften bzw. mussten, sollten Sie sich nun die zu viel bezahlte Lohnsteuer schnell vom Finanzminister zurückholen.

Sie können den Antrag für die Arbeitnehmerveranlagung zwar rückwirkend für 5 Jahre an das Finanzamt übermitteln, Zinsen gibt es vom Finanzminister allerdings keine. Somit ist es empfehlenswert die Arbeitnehmerveranlagung schnell durchzuführen und die eventuell zurückbezahlte Lohnsteuer sinnvoll anzulegen, damit durch die Inflation keine Wertminderung stattfindet.

Um die Arbeitnehmerveranlagung durchzuführen, gibt es 2 Möglichkeiten:

  1. auf Papier mittels Formular L1
  2. via Internet mittels Finanzonline

Für beide Möglichkeiten werden wir kurz die wichtigsten Details und Links zusammenfassen.

Arbeitnehmerveranlagung 2008 mittels Formular L1

Wer die Arbeitnehmerveranlagung in bewährter Art und Weise auf Papier durchführen will, kann sich das dafür notwendige Formular L1 direkt beim Finanzamt holen oder auch aus dem Internet downloaden und ausdrucken.

Das Formular für die Arbeitnehmerveranlagung 2008 wird vom BMF hier zum Download angeboten. Die Felder können bereits am Computer ausgefüllt und mit ausgedruckt werden. Als besonderer Service wurde vom Bundesministeriums für Finanzen in den letzten beiden Jahren das Formular L1 auch in kroatischer und slowenischer Sprache angeboten, welche für das Jahr 2008 aber zum Redaktionszeitpunkt noch nicht online verfügbar waren.

Nachdem das Formular vollständig und wahrheitsgemäß ausgefüllt wurde, kann man dieses an das zuständige Wohnsitzfinanzamt senden oder auch direkt dort abgeben.

Arbeitnehmerveranlagung 2008 online mittels Finanzonline

Seit dem Jahr 2003 kann man die Arbeitnehmerveranlagung auch via Internet durchführen. Eine Anmeldung für dieses Portal ist entweder elektronisch über die BMF-Homepage, schriftlich mittels Fax oder Brief sowie persönlich beim Finanzamt möglich.

Mit den gültigen Zugangsdaten meldet man sich einfach bei Finanzonline an und kann alle notwendigen Daten ähnlich wie beim Formular L1 erfassen uns speichern. Nachdem alle Daten vollständig und wahrheitsgemäß erfasst wurden, wird die Arbeitnehmerveranlagung mittels Mausklick direkt an das zuständige Wohnsitzfinanzamt gesendet und dort bearbeitet.

Alle Belege müssen 7 Jahre aufbewahrt werden

Bei beiden Varianten (offline via Formular oder via Internet mittels Finanzonline) ist es nicht notwendig die Belege den Antrag beizufügen. Belege müssen allerdings über einen Zeitraum von 7 Jahren aufbewahrt werden und sind auf Anfrage dem Finanzamt zu übermitteln.

Tipps für die Arbeitnehmerveranlagung 2008

Um im Detail zu erfahren, was man beim Finanzamt alles absetzen kann (wie z.B. Werbungskosten, Berufsgruppenpauschale, Sonderausgaben, prämienbegünstigte Penisionsvorsorge oder Zukunftsvorsorge, aussergewöhnliche Belastungen, …) wird vom Bundesministerium für Finanzen jährlich ein Steuerbuch erstellt.

Die für die Arbeitnehmerveranlagung 2008 geltenden Informationen finden Sie im Steuerbuch 2009, in welchem auf über 100 Seiten finanztechnischen Einzelheiten erklärt werden.

Berufung bei negativem Einkommenssteuerbescheid

Handelt es sich beim Antrag auf die Arbeitnehmerveranlagung um keine Pflichtveranlagung, kann man dabei im Grunde nur gewinnen. Sollte man vom Finanzamt einen negativen Einkommenssteuerbescheid bekommen, so kann man den Antrag im Wege der Berufung zurückziehen. Eine mögliche Forderung zur Nachzahlung kann somit nur beim Versäumen der Berufungsfrist zum Tragen kommen.

Erbschaftsteuer und Schenkungssteuer wurden per 1.8.2008 abgeschafft

Die Erbschaftssteuer und Schenkungssteuer ist ab heute, 1. August 2008 Geschichte.
Jeder, der ab 1. August 2008 eine Erbschaft macht oder eine größere Schenkung bekommt, muss diese nun nicht mehr versteuern.
Dazu gekommen ist es dadurch, dass der Verfassungsgerichtshof die Steuer wegen grober Ungleichbehandlung von Immobilien und Geldvermögen gekippt hat. Weil die ÖVP eine Reparatur ablehnte, ist die Erbschafts- und Schenkungssteuer gestern ausgelaufen. Trotzdem muss eine Erbschaft oder eine größere Schenkung den Finanzbehörden innerhalb von drei Monaten gemeldet werden. Versteuern muss man aber nichts mehr. Schenkungen von Familienmitgliedern ab 50.000,– Euro, von allen anderen Personen, wenn der Wert binnen fünf Jahren 15.000,– Euro übersteigt, sind zu melden. Sie haben die Möglichkeit, die Meldung via Internet über FinanzOnline durchzuführen.

Für Grundstücke muss aber weiterhin Grunderwerbssteuer bezahlt werden. Als Bemessungsgrundlage dafür dient der Einheitswert.

Dem Finanzminister entgehen durch die Abschaffung der Erbschafts- und Schenkungssteuer jährlich rund 100 Millionen Euro.

Steuererklärung online erledigen – Finanzamt Jahresausgleich

Viele von uns kennen den jährlichen Aufwand für die Steuererklärung: Alle notwendigen Unterlagen zu sammeln und ein Formular vom Finanzamt ausfüllen. Wenn Sie “online” sind, so können Sie diesen Akt bequem bei FinanzOnline Ihre Steuererklärung auf elektronischem Wege beim Finanzamt einreichen. Sollten Sie bisher noch keinen Jahresausgleich gemacht haben und sind aber berufstätig, dann wird es höchste Zeit, dass Sie sich Geld vom Finanzminister zurückholen. Für die letzten 5 Jahre können Sie Ihre Steuererklärung rückwirkend erledigen. Auf dem elektronischen Weg funktioniert dies seit 2004.

Wenn Sie den Behördenweg elektronisch abwickeln wollen, so benötigen Sie nur einen Zugang zu Finanz-Online, eine Verbindung zum Internet und mit Ihrem Webbrowser wechseln Sie auf die BMF-Homepage oder besser direkt unter https://finanzonline.bmf.gv.at .

Sollten Sie bisher noch keinen Zugang zu FinanzOnline gehabt haben, so können Sie sich online registrieren. Nach einigen Tagen bekommen Sie per Rsa-Brief Ihre Zugangsdaten zugesendet.

Für all jene, die das “alte” Papierformular kennen, wird die Online-Variante kein Problem darstellen. Die Online-Formulare unterscheiden sich unwesentlich von den gedruckten Vorlagen. Sobald Sie alle Daten eingegeben haben, können Sie Ihre Steuererklärung am Server vom BMF abspeichern. Ein tolles Features ist die Sofortberechnung der voraussichtlichen Steuer und Sie sehen sofort, wieviel Geld Sie vom Finanzminister zurückbekommen. Die Daten nochmals kurz checken und absenden. Die nachfolgende Prozedere erfolgt wie üblich auf dem Postweg.

Ein Tipp noch am Schluß: Damit Sie das Maximum herausholen, sollten Sie sich vorher ein wenig mit dem Ratgeber “Steuer sparen 2008” von der Arbeiterkammer beschäftigen.

Arbeitnehmerveranlagung – Lohnsteuerausgleich – Steuerausgleich – Holen Sie sich ihr Geld vom Finanzamt zurück – Teil 1

Jedes Jahr verschenken viele österreichische Steuerzahler bares Geld, weil sie keine Arbeitnehmerveranlagung durchführen und sich die zu viel bezahlte Lohnsteuer nicht rechtzeitig vom Finanzamt zurückholen.

Sofern es sich beim Antrag auf die Arbeitnehmerveranlagung um keine Pflichtveranlagung handelt, kann man dabei nur gewinnen. Im Falle eines negativen Einkommenssteuerbescheides kann man den Antrag im Wege der Berufung zurückziehen, eine mögliche Forderung zur Nachzahlung kann somit nur beim Versäumen der Berufungsfrist zum Tragen kommen. Ein Musterbrief für eine Berufung wird von der Arbeiterkammer zum Download angeboten.

In speziellen Fällen muss eine Pflichtveranlagung durchgeführt werden. Ob Sie davon betroffen sind oder nicht, entnehmen sie am besten dem Steuerbuch für das zu veranlagende Jahr, welches online unter den Publikationen des BMF (Bundesministerium für Finanzen) zu finden ist.

Für die Durchführung der Arbeitnehmerveranlagung, stehen 2 Möglichkeiten zur Verfügung:
– Lohnsteuerausgleich via Formular L1 auf Papier
– Lohnsteuerausgleich mittels Computer und Internet via FinanzOnline

Einen Antrag für die Arbeitnehmerveranlagung (Formular L1) können Sie sich von Ihrem Wohnsitzfinanzamt holen oder zum Ausdrucken aus dem Internet hier herunterladen.

Formular-L1-Arbeitnehmerveranlagung-1

Bevorzugen Sie es, den jährlichen Lohnsteuerausgleich bzw. die Arbeitnehmerveranlagung online durchzuführen, müssen Sie sich mit Ihren Zugangsdaten oder einer Bürgerkarte auf der Seite https://finanzonline.bmf.gv.at/ anmelden. Sollten Sie noch keine Zugangsdaten angefordert haben, können Sie dies ebenfalls unkomliziert bei FinanzOnline erledigen. Mittels RSA-Brief bekommt man im Regelfall innerhalb weniger Tage die Zugangscodes mit der Post.

Wir empfehlen Ihnen, die Arbeitnehmerveranlagung Online durchzuführen. Erfahrungsgemäß werden Anträge, die online eingereicht wurden, schneller bearbeitet, als jene, die via Papierformular am Finanzamt persönlich abgegeben wurden. Für Sie bedeutet dies, dass Sie im Falle einer Steuergutschrift – und davon wollen wir einmal ausgehen – das Geld wieder schneller auf Ihrem Konto zur Verfügung haben. Ausserdem haben Sie bei der Online-Variante FinanzOnline die Möglichkeit, über die Funktion “Steuerberechnung” Ihre Steuern und Abgaben völlig anonym berechnen lassen.

In einem weiteren Bericht werden wir Ihnen einige der wichtigsten Absetzmöglichkeiten aufzeigen.

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