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Arbeitnehmerveranlagung 2010
Wenn vom Steuerausgleich oder Lohnsteuerausgleich gesprochen wird, so ist immer die Arbeitnehmerveranlagung gemeint.
Holen Sie sich Ihr Geld vom Finanzminister zurück. Darum bereits jetzt schon die ganzen Unterlagen für die Arbeitnehmerveranlagung 2010 zusammentragen. Die Arbeitnehmerveranlagung 2010 kann einfach über das Internet von zu Hause aus gemacht werden. Dazu muss man nur auf die Webseite des Bundesministeriums für Finanzen wechseln.
Die Arbeitnehmerveranlagung 2010 kann aber auch noch immer in Papierform eingereicht werden. Dazu muss das entsprechende Formular L1 ausgefüllt werden. Die Bearbeitung dauert dann etwas länger. Somit kann es etwas länger dauern, bis man seine Steuergutschrift auf sein Konto bekommt, als wenn dies online eingegeben wird.
Finanzonline hat auch den Vorteil, dass man sofort online eine Vorberechnung machen kann und somit sieht, wie hoch die Steuergutschrift für die Arbeitnehmerveranlagung 2010 ist. Belege müssen keine mehr an das Finanzamt übermittelt werden. Wenn das Finanzamt weitere Unterlagen benötigt, so wird man kontaktiert.
Umfangreiche Informationen, wie man sein Geld vom Finanzamt wieder zurück bekommt, findet man im jährlich erscheinenden Steuerhandbuch.
KESt zurück holen vom Finanzamt
Der Weltspartag – ein alljährliches Ereignis für alle Sparer. Dabei besuchen viele Sparer ihre Hausbank oder Sparkasse und zahlen dabei auf ihr Sparbuch ein.
Und wie jeder Sparer weiß, bekommt man nicht seine ganzen Zinsen auf dem Sparbuch gut geschrieben. Wie wenn es nicht schon genug wäre, wenn wir Sparer aufgrund der derzeitigen, wirtschaftlichen Lage so wenig Zinsen bekommen. Nein, wir “dürfen” auch noch von den Zinsen die Kapitalertragssteuer – kurz KESt – zahlen.
Die KESt wird automatisch von den Banken und Sparkassen abgezogen und beträgt 25 % von den Zinserträgen. Die KESt wird von den Banken dann direkt an das Finanzamt abgeführt. Also ein Viertel der Zinsen holt sich der Finanzminister.
Wie kann ich mir die KESt zurückholen?
Was vielleicht weniger bekannt ist, es gibt eine Möglichkeit, wie man sich die Kapitalertragssteuer vom Finanzamt zurückholen kann. Alle Sparer mit einem geringen oder gar keinem Einkommen, können die KESt zurück verlangen. Grundsätzlich hört sich dies gut an, aber es gibt einige Einschränkungen von der Finanz.
Die Einkünfte (lohnsteuerpflichtige Jahreseinkommen inkl. Zinseinkünfte) dürfen nicht höher als 10.000,- Euro pro Jahr sein.
Wenn die KESt-Rückerstattung für ein Kind beantragt wird, für das der Kinderabsetzbetrag bezogen wird, so wird die KESt nur dann rückerstattet, wenn die KESt den Kinderabsetzbetrag übersteigt (also über 610,80 Euro).
Wenn der (Ehe-)Partner den Alleinverdienerabsetzbetrag beansprucht, so wird die KESt nur für jenen Betrag rückerstattet, der den Alleinverdienerabsetzbetrag übersteigt. Dies sind bei Alleinverdiener ohne Kind 364,- Euro, mit einem Kind 494,- Euro und Alleinverdiener mit zwei Kindern 669,- Euro.
Die KESt-Rückerstattung kann man beim Finanzamt mit dem Formular-Vordruck E3 beantragen. Zu finden unter www.bmf.gv.at unter Formulare. Ein entsprechender Antrag kann noch rückwirkend für 5 Jahre gemacht werden.
Man sollte bei der Rückerstattung der Kapitalertragssteuer beachten, dass damit das Finanzamt auch ganz genau über die Höhe des veranlagten Guthabens bescheid weiß.
Arbeitnehmerveranlagung 2009 – Warum man schon jetzt daran denken sollte?
Die Arbeitnehmerveranlagung ist für unselbstständig Erwerbstätige die einzige Möglichkeit, die zu viel bezahlte Lohnsteuer vom Finanzamt zurück zu bekommen.
Leider verschenken aber gerade hierbei viele Österreicherinnen und Österreicher jedes Jahr viel Geld an den Staat, weil sie sich schlicht und einfach nicht die Mühe machen, die notwendigen Belege zu sammeln und das Formular L1 für die Arbeitnehmerveranlagung auszufüllen, was man seit einigen Jahren zur Vereinfachung des Vorganges auch Online erledigen kann.
Gerade jetzt, wo jeder von uns sparen muss, sollte man die Arbeitnehmerveranlagung auf jeden Fall machen. Und weil das Finanzamt keine Zinsen für das liegen gelassene Geld bezahlt, sollte man die Arbeitnehmerveranlagung so schnell wie möglich machen und nicht erst bis zum Ende der Frist von 5 Jahren damit warten.
Jetzt schon alles für die Arbeitnehmerveranlagung 2009 vorbereiten
Da das Jahr 2009 nun bald vorbei ist, empfehlen wir ausdrücklich schon jetzt die relevanten Belege entsprechend zu sortieren und abzulegen (falls dies nicht schon passiert ist), damit man zum Jahreswechsel gleich alles griffbereit hat und die Arbeitnehmerveranlagung 2009 umgehend beim Finanzamt einreichen kann.
Rechtzeitig zum Jahreswechsel wird es hier auf www.nebenjob-heimarbeit.at (wie auch in den letzten Jahren) wieder nützliche Tipps für die Arbeitnehmerveranlagung 2009 geben. Wer immer aktiv über neue Artikel informiert werden möchte und auch die Tipps für die Arbeitnehmerveranlagung nicht versäumen möchte, sollte sich jetzt in den Newsletter eintragen (Gararantiert ohne Spam, eine Abmeldung ist jederzeit mit 2 Klicks möglich).
Haben Sie die Arbeitnehmerveranlagung für die letzten 5 Jahre schon gemacht?
Wer für die letzten 5 Jahren noch keine Arbeitnehmerveranlagung gemacht hat, sollte auf jeden Fall noch heuer aktiv werden, damit mögliche Ansprüche nicht entfallen. Vielleicht springt dabei ja ein extra Weihnachtsgeld heraus 🙂