Einkommenssteuer
Steuern sparen 2011 – zum Beispiel mit der Arbeitnehmerveranlagung
2011 – dieses Jahr dauert nicht mehr lange. 2,5 Monate noch und das Jahr ist vorüber. Da macht es Sinn, dass man sich überlegt, wie kann ich noch etwas Steuern einsparen!
Das Thema Steuern sparen ist für jeden interessant. Viele hilfreiche Informationen dazu findet man im Internet. Speziell auf der Homepage der Arbeiterkammer findet man viele nützliche und damit auch steuersparende Informationen. Natürlich auch über die Arbeitnehmerveranlagung.
Eine Arbeitnehmerveranlagung sollte jeder Angestellte und Arbeiter durchführen. In den meisten Fällen bekommt man – sofern richtig durchgeführt – vom Finanzamt etwas von seinen bereits bezahlten Steuern zurück. Wenn keine Lohnsteuer bezahlt wurde, aber Sozialversicherungsbeiträge eingezogen wurde, wenn Alleinverdienerabsetzbeträge oder Alleinerzieherabsetzbeträge nicht berücksichtigt wurden, so ist es auf jeden Fall lohnend. So können Sie auch noch 2011 Steuern sparen.
Jedoch gilt es zu berücksichtigen, dass die Arbeitnehmerveranlagung 2011 erst dann im Jänner/Februar 2012 durchgeführt werden kann. Jetzt ist der Zeitpunkt ideal für die Arbeitnehmerveranlagung 2010, sofern dies noch nicht geschehen ist.
Sonderausgaben, Beiträge für freiwillige Rentenversicherungen, Kranken- und Unfallversicherungen, Lebensversicherungen, Wohnraumschaffung, Sanierung und vieles mehr. Damit kann man Steuern sparen.
Viele weitere nützliche Informationen, wie Steuern gespart werden können, findet man auf der Webseite der Arbeiterkammer.
Unser Tipp: die Arbeitnehmerveranlagung immer durchführen. Dies kann man für die letzten 5 Jahre machen. Nur so kann man sich Geld vom Finanzminister zurück holen und damit Steuern sparen.
2009 bringt in Österreich einige Änderungen
Mit 2009 wurden jede Menge Werte angepasst. Folgend ein Auszug über die geänderten Werte, Grenzen, Gebühren, etc.
Die Geringfügigkeitsgrenze wurde mit 1.1.09 auf 357,74 Euro pro Monat gesetzt. D.h., wenn Sie die Geringfügigkeitsgrenze nicht überschreiten wollen, so dürfen Sie nicht mehr als diese pro Monat verdienen.
Die Höchstbeitragsgrundlage zur Sozialversicherung wurde auf 4.020,- Euro pro Monat erhöht. Ein Zuckerl also für Besserverdiener.
Auch die Pensionisten dürfen sich freuen. Die Mindestpension wurde um gut 25,- Euro angehoben und beträgt nun 772,40 pro Monat.
Das Pflegegeld wurde erhöht. Abhängig von der Pflegestufe bekommt man pro Monat zw. 154,20 und 1655,80 Euro.
– Pflegestufe 1: 154,20 Euro / Monat
– Pflegestufe 2: 284,30 Euro / Monat
– Pflegestufe 3: 442,90 Euro / Monat
– Pflegestufe 4: 664,30 Euro / Monat
– Pflegestufe 5: 902,30 Euro / Monat
– Pflegestufe 6: 1242,- Euro / Monat
– Pflegestufe 7: 1655,80 Euro / Monat
Wenn so einiges erhöht wird, dann darf da auch die Rezeptgebühr nicht fehlen. Diese beträgt ab 1.1.2009 nun 4,90 Euro (ein Plus von 10 Cent). Dafür wird die Umsatzsteuer bei Arzneimittel von 20 auf 10 % reduziert. Dies wirkt sich jedoch nicht für den Konsumenten bei der Rezeptgebühr aus, sondern diese Zuckerl ist für die maroden Krankenkassen.
Weiters wird ab 2009 der geförderte Höchstbetrag für Beiträge an Bausparkassen von 1000,- auf 1200,- Euro angehoben.