Dienstzeugnis
Arbeitszeugnis – die geheimen Codes
Wenn man ein Dienstverhältnis beendet, so hat man Anspruch auf ein Arbeitszeugnis. Nach dem Gesetz muss ein Arbeitszeugnis wohlwollend
formuliert sein. Das heißt, es dürfen keine negativen Bemerkungen im Arbeitszeugnis stehen.
Dies ist auch der Grund, warum sich eine gewisse Zeugnissprache entwickelt hat. Wenn man die Geheimcodes der Personalchefs nicht kennt, so wird man nur schwer ein Arbeitszeugnis entschlüsseln können.
Das einfachste ist, dass man das Internet checkt. Normalerweise werden standardisierte Textbausteine für ein Arbeitszeugnis verwendet. Wenn man nun ein Arbeitszeugnis bekommt, so sollte man als erstes einmal die verschiedenen Formulierungen im Internet prüfen. Dadurch kann man ein Arbeitszeugnis sozusagen übersetzen, sodass man die verschiedenen Formulierungen korrekt deuten kann und somit auch versteht.
In Österreich hat man vom Gesetz aus Anspruch auf ein Dienstzeugnis. In diesem Dienstzeugnis steht neben dem Namen natürlich die Dauer
und die Art des Dienstverhältnisses. Oftmals wird auch der Job kurz beschrieben.
In Österreich gibt es keine Verpflichtung, dass im Arbeitszeugnis etwas über die Qualifikation des Arbeitnehmers steht, bzw. etwas über sein Verhalten informiert.
Trotzdem werden von den meisten Arbeitnehmern Infos über die Qualifikation im Arbeitszeugnis niedergeschrieben. Zur Beurteilung vom Arbeitszeugnis sollte man im Internet nach den entsprechenden Formulierungen suchen.
Sollte einem die Formulierungen im Arbeitszeugnis nicht gefallen und fühlt man sich unfair behandelt, kann man das Arbeitszeugnis von
der Arbeiterkammer prüfen lassen.