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Bildung

Bildungskarenz – Wie funktioniert die Bildungskarenz?

Früher musste man in der Schule und dann im Studium lernen. Doch dies ist schon lange Vergangenheit. Heute ist es wichtig, dass man ein Leben lang lernt. Dies gehört zu unserem Berufsleben einfach dazu.

Viele Menschen haben in ihrem Job die Möglichkeit, dass diese Kurse, Schulungen, etc. besuchen. Der Arbeitgeber bezahlt oftmals die Schulungen und oft können diese auch während der Arbeitszeit besucht werden. Es ist wichtig, dass man sich stets weiter bildet.
Wenn man sich laufend weiterbildet, so hat man dann auch bessere Aufstiegschancen im Job. Nicht immer hat man aber die Möglichkeit, dass der Arbeitgeber für die Weiterbildung aufkommt. Viele besuchen dann neben dem Job eine Weiterbildung am Abend. Aber nicht jeder hat die Zeit und Energie am Abend die Kurse zu besuchen und dann auch noch zusätzlich zu lernen. Will man aber sich trotzdem weiterbilden, so gibt es dafür die sogenannte Bildungskarenz.

Die Bildungskarenz bietet die Möglichkeit, dass man sich gezielt weiterbildet und sich auf diese Weiterbildung auch voll konzentrieren kann.
Dazu gibt es über die Bildungskarenz sich von der Arbeit freistellen zu lassen. Voraussetzung dafür ist, dass die Weiterbildung einen beruflichen Bezug hat. Wichtig ist dabei auch, dass der Chef dabei auch mitspielt. Die Bildungskarenz wird für maximal 12 Monate gefördert. Dabei muss man die Bildungsfreistellung aber nicht in einem durchgehend beanspruchen. Es sind auch geblockte Termine möglich.

Während der Bildungskarenz bekommt man dann aber nicht sein volles Gehalt. Aber man bekommt trotzdem etwas. Man bekommt einen Betrag in der Höhe des Arbeitslosengeldes ausbezahlt. Somit bekommt man auch während der Weiterbildung etwas Geld. Sollte man trotzdem nicht über die Runden kommen, so können Sie noch einer geringfügige Beschäftigung nachgehen. Dabei dürfen sie aktuell bis zu 374,02 Euro pro Monat (Brutto) dazu verdienen.

Somit gibt es mit der Bildungskarenz eine Möglichkeit, sich seiner Weiterbildung voll zu widmen und man bekommt trotzdem eine Unterstützung.

 

Budget 2011 – Steuererhöhungen und Belastungen

Die Regierung hat am letzten Wochenende das Budget für 2011 geschnürt. Rausgekommen sind dabei unter anderem ordentliche Mehrbelastungen für die Familien.

Folgend die Details zu den Steuererhöhungen und Belastungen, die mit 2011 auf uns zu kommen.

Mineralölsteuer (MÖSt)

Die Mineralölsteuer wird für 2011 erhöht. Verpackt unter dem Deckmantel “CO2-Abgabe” wird die Mineralölsteuer bei Diesel um 5 Cent pro Liter und bei Benzin um 4 Cent pro Liter erhöht. Die Erhöhung der Mineralölsteuer trifft somit jeden Autofahrer in Österreicher, aber auch die Tanktouristen, die zum Tanken nach Österreich kommen!

Normverbrauchsabgabe / CO2-Zuschlag

Auch die Normverbrauchsabgabe wird erhöht. Speziell jene Autos mit hohem Schadstoffausstoß werden mit einer höheren Normverbrauchsabgabe beglückt.

Flugsteuer / Flugticketabgabe

Der nächste kreative Akt der Bundesregierung für nächstes Jahr. Die Flugtickets werden mit einer zusätzlichen Abgabe belastet. Für Flüge innerhalb Europas muss man ab nächsten Jahr pro Ticket 8,- Euro zusätzlich bezahlen. Für Reisen außerhalb Europas wird die Flugticketabgabe bis zu 40,- Euro betragen.

Tabaksteuer

Auch für die Raucher wird es teurer. Die Tabaksteuer wird erhöht. Eine Packung Zigaretten wird je nach Marke zwischen 25 und 35 Cent teurer.

Aktiensteuer

Aktiengewinne werden in Zukunft mit 25% Kapitalertragssteuer (KESt) belastet. Somit fällt die steuerliche Begünstigung von Spekulationsgewinnen.

Bankenabgabe / Bankensteuer

Schon lange angekündigt und nun auch realisiert. Die Bankenabgabe findet sich auch im Budget für 2011. Vermutlich wird werden die Banken die neuen Bankenabgabe auf die Kunden abwälzen.
Die Kreditvertragsgebühr wird dafür ab nächstes Jahr abgeschafft.

Familienbeihilfe

Die Familien werden ab nächstes Jahr kräftig zur Kasse gebeten. Die 13. Familienbeihilfe wurde vor der letzen Nationalratswahl noch schnell eingeführt und jetzt wird hier gekürzt. Die 13. Familienbeihilfe wird fix 100,- Euro betragen und nur noch für Kinder vom sechsten bis zum fünfzehnten Lebensjahr bezahlt. Die Familienbeihilfe 2011 selbst wird nur noch bis zum 24. Lebensjahr (bisher 26. Lebensjahr) ausbezahlt.
Für arbeitssuchende Kinder im Alter von 18 bis 21 Jahren wird die Familienbeihilfe nun gestrichen.

Mehrkinderzuschlag

Der Mehrkinderzuschlag fällt dem Sparstift zum Opfer. Bisher 36,40 Euro pro Monat ab dem 3. Kind. Ab 2011 ersatzlos gestrichen.

Alleinverdienerabsetzbetrag

Bisher konnte man in Österreich auch ohne Kinder den Alleinverdienerabsetzbetrag gelten machen. Dies ist ab 2011 nicht mehr möglich. Der Alleinverdienerabsetzbetrag wird für Familien ohne Kinder gestrichen.

Pensionen / Hacklerregelung

Die Hacklerregelung wird nicht gestrichen. Diese bleibt bis 2013 aufrecht. Jedoch wird die Hacklerregelung etwas unattraktiver. Nachkauf von Schul- und Studienzeiten wird teurer. Ab 2014 wird das Pensionsantrittsalter angehoben.

Ein neuer Pensionist bekommt nun in Zukunft erst ab dem zweiten Jahr nach seinem Pensionsantritt eine erste Pensionserhöhung. Somit spart sich der Staat auch wieder einige Millionen Euro.

Pflegegeld

Auch beim Pflegegeld wird in Zukunft gespart. Grundsätzlich soll nicht das Pflegegeld reduziert werden, sondern der Zugang zur Pflegestufe eins und zwei wird erschwert. Zukünftig ist ein erhöhter Pflegeaufwand bei diesen beiden Stufen notwendig.

Bildungskarenz – ein Mittel gegen Arbeitslosigkeit in wirtschaftlichen Krisenzeiten

Stillstand ist Rückschritt, Weiterbildung ist daher unumgänglich. Will man im Job weiterkommen, will man mehr erreichen, so ist es notwendig, sich ständig weiterzuentwickeln bzw. weiterzubilden.
Doch gerade die Weiterbildung, wenn diese über einen längeren Zeitraum andauert, braucht viel Zeit und ist neben dem eigenen Job meist sehr anstrengend. Dafür wird die Bildungskarenz angeboten, wobei man als Arbeitnehmer für Weiterbildungszwecke pausieren kann.

Wann kann ich Bildungskarenz in Anspruch nehmen?

Wenn Sie Interesse an der Bildungskarenz haben, so müssen Sie sich mit Ihrem Arbeitgeber abstimmen. Das bedeutet, dass Sie als Arbeitnehmer mit Ihrem Arbeitgeber eine diesbezügliche Vereinbarung treffen und dabei ist es notwendig, dass auch die Interessen der Firma berücksichtigt werden.
Wenn Sie als Arbeitnehmer während der Bildungskarenz das Weiterbildungsgeld in Anspruch nehmen wollen, so ist es notwendig, dass Sie mindestens ein Jahr ununterbrochen bei Ihrem Dienstgeber bereits beschäftigt sind.
Sind Sie Saisonbeschäftigter, so müssen Sie innerhalb der letzten vier Jahre auf insgesamt ein Jahr Beschäftigung bei ein und dem selben Dienstgeber kommen.

Sie müssen beachten, dass die Weiterbildung mindestens 20 Wochenstunden ausmacht.

Soviel Weiterbildungsgeld bekommen Sie:

Es steht Ihnen ein Weiterbildungsgeld in der Höhe des Arbeitslosengeldes zu. Im besten Fall können Sie so bis zu 1300,- Euro Weiterbildungsgeld in Anspruch nehmen. Daneben dürfen Sie auch noch einer geringfügigen Beschäftigung nachgehen, was bis zu 349,- /Monat bedeutet. Mindestens erhalten Sie jedoch den Betrag des Kinderbetreuungsgeldes, was 14,53 Euro täglich ausmacht. Solange Sie das Weiterbildungsgeld erhalten, sind Sie kranken- und unfallversichert. Außerdem werden die Zeiten bei der Pension angerechnet.

Der Antrag für die Bildungskarenz muss beim Arbeitsmarktservice eingebracht werden.

Gerade jetzt in wirtschaftlich schwierigen Zeiten ist die Bildungskarenz eine Möglichkeit für Unternehmen, die Mitarbeiter günstig weiterzubilden und trotzdem die Mitarbeiter im Unternehmen zu behalten, um danach gestärkt aus der Krise zu kommen.

Habt Ihr schon die Bildungskarenz in Anspruch genommen? Wenn ja, schreibt uns Eure Erfahrungen mit der Bildungskarenz.