Antrag
Familienbeihilfe 2012 – Wieviel Familienbeihilfe bekommt man 2012?
Eltern bekommen für Ihre Kinder in Österreich eine Familienbeihilfe. Dies ist unabhängig von der Beschäftigung oder ihrem Einkommen. Jeder bekommt Familienbehilfe, wenn er in Österreich seinen Hauptwohnsitz hat und das Kind oder die Kinder im gemeinsamen Haushalt wohnen.
Die Höhe der Familienbehilfe 2012 wird durch das Alter des Kindes berechnet:
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Ab der Geburt bekommt man für jedes Kind 105,40 Euro pro Monat.
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Für Kinder ab 3 Jahre bekommt man 112,70 Euro pro Monat.
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Ab 10 Jahren bekommt man für jedes Kind 130,90 Euro pro Monat.
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Ist das Kind über 19 Jahre alt, bekommt man 152,70 Euro pro Monat.
Familien mit mehreren Kindern bekommen noch einen Zuschlag. Die sogenannte Geschwisterstaffelung.
Das heißt, die Familienbeihilfe erhöht sich für zusätzliche Kinder in der Familie um die folgenden Beträge:
- für zwei Kinder: monatlich plus 12,80 Euro
- für drei Kinder: monatlich plus 47,80 Euro
- für vier Kinder: monatlich plus 97,80 Euro
- für jedes weitere Kind um 50,- Euro pro Monat
Die Familienbeihilfe wird alle zwei Monate ausbezahlt. Da bekommt man die Familienbehilfe immer für das laufende Monat und für das kommende Monat.
Im September gibt es jeweils das sogenannte Schulstartgeld von 100,- Euro. Dies bekommt man für jedes Kind zwischen 6 und 15 Jahren und wird mit der Familienbeihilfe für September ausbezahlt. Dies muss man nicht extra beantragen.
Ursprünglich gab es die 13. Familienbeihilfe. Die ist jedoch auf Grund des Sparpaketes gestrichen und durch das Schulstartgeld ersetzt worden.
Arbeitslosengeld Berechnung – Wie viel Arbeitslosengeld bekomme ich?
Wer seinen Arbeitsplatz verloren hat und kurzfristig keine alternativen Möglichkeiten zum Geldverdienen findet, hat unter bestimmten Voraussetzungen Anspruch auf Arbeitslosengeld, um im Zeitraum der Arbeitssuche etwas Geld zur Existenzsicherung zu haben.
Wer hat Anspruch auf Arbeitslosengeld?
Anspruch auf Arbeitslosengeld hat grundsätzlich jeder Arbeitslose, der dem Arbeitsmarkt zur Verfügung steht, arbeitswillig ist und zumutbare Jobs annimmt. Die detaillierten Bedingungen für den Anspruch auf Arbeitslosengeld sind auf Homepage des Arbeitsmarktservice einsehbar (Link).
Meldung zur Stellensuche – Next Job
Wer sich aktuell noch in einem aktiven Arbeitsverhältnis befindet und den genauen Zeitpunkt des Endes des Beschäftigungsverhältnisses bereits kennt, kann schon vorab beim AMS seine Meldung zur Stellensuche abgeben. Dieser Service wird vom AMS unter dem Titel Next Job angeboten. So kann man die Chancen auf eine rasche Vermittlung für eine neue Beschäftigung erhöhen.
Die Anmeldung bei “Next Job” ersetzt jedoch nicht den Antrag auf Arbeitslosengeld, der gesondert beim AMS gestellt werden muss. Hierfür ist eine fristgerechte persönliche Vorsprache beim AMS notwendig.
Arbeitslosengeld – Berechnung
Die Arbeitslosengeld-Berechnung hängt von unterschiedlichen Faktoren ab. Je nach Datum der Geltendmachung (erstes oder zweites Halbjahr) wird der Grundbetrag aus der Jahresbeitragsgrundlage der arbeitslosenversicherungsplichtigen Entgelte des vorletzten Jahres oder des letzten Kalenderjahres ermittelt. Durch Familienzuschläge und einem Ergänzungsbeitrag kann sich der Grundbetrag noch verändern.
Alle Details zur Arbeitslosengeld-Berechnung kann man auf der Homepage des AMS nachlesen.
Online-Arbeitslosengeld-Berechnung vom BRZ
Das Bundesrechenzentrum bietet im Auftrag dem AMS einen Online-Rechner für das Arbeitslosengeld an, mit dem man innerhalb weniger Minuten die Höhe des Anspruches ermitteln kann. Mit Hilfe eines Berechnungsassistenten werden alle notwendigen Daten abgefragt, auf dessen Basis die Berechnung durchgeführt wird. Das Ergebnis ist als Richtwert zu sehen, die genaue Höhe des Arbeitslosengeldes wird durch das AMS berechnet (Link zum Onlinerechner).