Angestelltengesetz
Nebenjob – neben seinem normalen Job arbeiten gehen – Darf man das?
Viele Menschen, die einem normalen Job nachgehen, wollen auch noch zusätzlich einem zweiten Job – einem Nebenjob – nachgehen.
Die Gründe dafür sind sehr unterschiedlich. Viele Menschen verdienen einfach in ihrer Hauptbeschäftigung zu wenig, sodass ein Nebenjob notwendig ist, um überhaupt über die Runden zu kommen. Andere wiederum haben eigentlich genug. Soll heißen, dass es viele Beschäftigte gibt, die grundsätzlich genug verdienen. Trotzdem wollen diese auch noch einen Nebenjob ausüben.
Warum einen Nebenjob ausüben – welche Gründe sprechen dafür?
- Um mehr Geld zu verdienen, damit man überhaupt über die Runden kommt.
- Geld zu verdienen, dass man sich etwas schönes leisten kann.
- Sein Hobby zum Beruf zu machen.
- Ein zweites Standbein aufbauen.
- Auch mal sein eigener Chef sein.
- usw.
Warum übt Ihr – liebe Blogleser – einen Nebenjob aus?
Schreibt uns einen Kommentar, warum Ihr einen Nebenjob ausübt.
Viele starten einmal nebenbei mit einem Nebenjob, um sich ein zweites Standbein aufzubauen oder um auch erstmals seine Geschäftsidee auszuprobieren. Wenn man eine sichere Stelle hat, so kann man schon mal eine Geschäftsidee als Nebenjob ausprobieren.
Darf man überhaupt nebenbei zu seinem Hauptberuf einen Nebenjob ausüben?
Grundsätzlich gibt es kein allgemeines Verbot, dass man nicht einer Nebenbeschäftigung nachgehen darf. Jedoch enthalten viele Dienstverträge eine Klausel, die einen Nebenjob eventuell verbieten. Eventuell enthält auch der für Sie gültige Kollektivvertrag eine Bestimmung.
Wichtig ist, dass man in seinem Dienstvertrag und in etwaige Kollektivverträge nachliest. Empfehlenswert ist immer, dass man seinen Arbeitgeber informiert. Am besten schriftlich. Ist eine Genehmigung vom Arbeitgeber notwendig, so sollte dies ebenfalls immer schriftlich erfolgen.
Ein Punkt ist aber immer zu beachten: Das Konkurrenzverbot nach § 7 des Angestelltengesetzes. Da steht geschrieben:
“Die im § 1 bezeichneten Angestellten dürfen ohne Bewilligung des Dienstgebers weder ein selbständiges kaufmännisches Unternehmen betreiben noch in dem Geschäftszweig des Dienstgebers für eigene oder fremde Rechnung Handelsgeschäfte machen……”
Darum sollte man sich immer zuerst mit seinem Arbeitgeber einigen, bevor man einen Nebenjob angeht.