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Kurzarbeit in Österreich nun für 18 Monate möglich

Wie aus den verschiedensten Medien bereits zu hören und zu lesen ist, ist die Wirtschaftskrise bereits deutlich auch am Arbeitsmarkt zu spüren. Da Anzahl der Menschen, die arbeitslos sind und einen Job suchen, werden immer mehr. Eine Möglichkeit, die Arbeitslosigkeit einzudämmen, ist die Kurzarbeit.

Die Kurzarbeit ist ein staatlich gestütztes Instrument, welches den Firmen ermöglicht, die Arbeitszeiten für eine fix definierte Zeit zu reduzieren, wenn die wirtschaftliche Situation einer Firma es nicht erlaubt, die volle Auslastung der Belegschaft sicherzustellen.

Die österreichischen Sozialpartner – Gewerkschaft, Wirtschaftskammer, Arbeiterkammer und Industriellenvereinigung – haben sich nun über ein neues Modell der Kurzarbeit geeinigt.

Bisher war die Kurzarbeit auf ein halbes Jahr limitiert. Durch die neue Regelung wird es Firmen ermöglicht, unter besonderen Umständen, die Kurzarbeit auf bis zu 18 Monate auszudehnen, wobei hier zunächst 6 Monate mit anschließender Verlängerung möglich sind. Weiters kann dabei die Arbeitszeit zwischen 10 und 90 Prozent der wöchentlichen Normalarbeitszeit reduziert werden. Bisher konnte die wöchentliche Normalarbeitszeit maximal um 80 Prozent reduziert werden.

Weiters wurde vereinbart, dass im Rahmen der neuen Kurzarbeitsregelung Weiterbildung gemacht werden können, wobei hierbei auf sogenannte Qualifizierungsbeihilfen des AMS zurück gegriffen werden kann.

Die Behaltefristen wurden ebenfalls angepasst. Bei Kurzarbeit von zwei Monaten gilt eine Behaltefrist von einem Monat, bei 4 Monaten Kurzarbeit – 2 Monate, bei Kurzarbeit bis zu einem Jahr gelten 3 Monate Behaltefrist und darüber hinaus gelten 4 Monate. Diese Behaltefristen nach der Kurzarbeit beziehen sich nur auf die Arbeitnehmer, welche in Kurzarbeit waren. Weiters gilt, dass während der Kurzarbeit eine Behaltepflicht für alle Arbeitnehmer am Standort gilt.

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