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Kirchenbeitrag berechnen – Geld sparen beim Kirchenbeitrag

Sie haben eine hohe Vorschreibung für die Kirchensteuer der katholischen Kirche bekommen? Was tun? Aus der katholischen Kirche austreten?

Der Kirchenbeitrag wird auf Basis vom Einkommen berechnet. Daher besteht der Wunsch von der Kirchenbeitragsstelle, dass man sein Einkommen entsprechend belegt. Am besten mit einem Gehalts- oder Lohnzettel.

Berechnung vom Kirchenbeitrag

Der Kirchenbeitrag 2012 wird wie folgt berechnet: Vom steuerpflichtigen Einkommen werden 1,1 Prozent berechnet. Anschließend wird ein Absetzbetrag von 50,- Euro abgezogen. Das Ergebnis ist der Kirchenbeitrag. Für Einkommenssteuerpflichtige Personen beträgt der Kirchenbeitrag 2012 mindestens 90,- Euro. Für Personen, die nur Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit erzielen, beträgt der Kirchenbeitrag 2012 mindestens 18,- Euro.
Soweit einmal die Berechnungsformel für den Kirchenbeitrag. Auf der Homepage www.kirchenbeitrag.at kann man den Kirchenbeitrag anonym genau berechnen lassen.

In der Praxis sieht es dann gerne anders aus! Möglicherweise ist es sinnvoll, wenn man der Kirchenbeitragsstelle keinen Gehalts- oder Lohnzettel vorlegt. Meist ist es besser, wenn man von der Beitragsstelle geschätzt wird, weil dann meist weniger Kirchenbeitrag pro Jahr heraus kommt.

Sollte einmal die Vorschreibung für die Kirchensteuer zu hoch ausfallen, so sollte man das Gespräch mit der Kirchenbeitragsstelle suchen. Man kann dabei meist eine Senkung des Kirchenbeitrags aushandeln. Wichtig sind dabei aber auch plausibel Gründe für die Reduktion vom Beitrag.

Gründe für eine Reduktion vom Kirchenbeitrag können sein:

  • Lehrling
  • Studium
  • Arbeitslosigkeit
  • Notstandshilfe
  • neu geborene Kinder
  • Alleinerzieher
  • Alleinverdiener
  • hohe finanzielle Belastungen z.B. wegen Hausbau, Wohnungskauf, etc.
  • Bundesheer
  • und so weiter

Eine hohe Kirchenbeitragsvorschreibung sollte also nicht der Grund für den Austritt aus der Kirche sein. Besser ist es, erst einmal mit der Kirchenbeitragsstelle Kontakt aufzunehmen.

Hat man seinen Kirchenbeitrag gezahlt, so sollte man beachten, dass man diesen Beitrag bei der Arbeitnehmerveranlagung geltend machen kann. Ab 2012 werden 400,- Euro pro Person vom Staat anerkannt.

 

 

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