Kindergeld 2012 – Wie hoch ist das Kindergeld 2012 in Österreich?
Wenn man in Karenz ist, so bekommt man keinen Lohn bzw. kein Gehalt. Dafür bekommt man in dieser Zeit das Kindergeld. Auch genannt Kinderbetreuungsgeld.
Das Kindergeld (Kinderbetreuungsgeld) gibt es seit Jänner 2002.
Anspruch auf der Kinderbetreuungsgeld hat man ab der Geburt des Kindes. Den Antrag für das Kindergeld kann dann bei der Gebietskrankenkasse bzw. beim Krankenversicherungsträger gestellt werden.
Es gibt für das Kindergeld insgesamt fünf verschiedene Bezugsvarianten. Hat man sich einmal für eine Variante entschieden, so ist ein Umstieg auf eine andere Variante vom Kinderbetreuungsgeld nicht mehr möglich. Daher sollte man sich die Variante für das Kinderbetreuungsgeld genau überlegen. Umfangreiche Informationen dazu findet man zum Beispiel auf www.help.gv.at.
Das Kindergeld kann für Kinder unter 18 Jahren beantragt werden.
Pauschales Kinderbetreuungsgeld
Variante 30 plus 6
Bei dieser Variante bekommt man pro Tag 14,53 Euro.
Variante 20 plus 4
Bei dieser Variante vom Kindergeld bekommt man pro Tag 20,80 Euro pro Tag.
Variante 15 plus 3
Bei der Variante 15 plus 3 bekommt man pro Tag 26,60 Euro pro Tag.
Variante 12 plus 2
Bei der vierten Variante vom pauschalen Kinderbetreuungsgeld bekommt man 33,- Euro pro Tag.
Einkommensabhängiges Kinderbetreuungsgeld
Variante 12 plus 2
Bei dieser einkommensabhängigen Variante vom Kinderbetreuungsgeld bekommt 80 Prozent der Letzteinkünfte, jedoch maximal 66,- Euro pro Tag.
Mit Jänner 2012 gibt es eine Änderung bei der Berechnung des Zuverdienstes. Ein Monat gilt nun, wenn man 23 Tage in einem Monat Kindergeld bezogen hat. Bisher waren es 16 Tage. Das heißt, dass Einkünfte aus dem Job in diesem Monat (wo man an mehr als 23 Tagen Kindergeld bezogen hat) nicht als Zuverdienst gelten. In der Vergangenheit drohte dann eine Rückforderung des Kinderbetreuungsgeldes.
Die Zuverdienstgrenze wurde angehoben und liegt nun bei 6100, – Euro pro Jahr.
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