Darf ich zusätzlich zum Hauptjob einen Nebenjob ausüben?
Wo sind die Zeiten geblieben, wo das Gehalt vom Hauptjob noch ausreichte, um gut über die Runden zu kommen?
Der Wind hat sich leider gedreht, die jährlichen Anpassungen der Löhne und Gehälter werden durch die rekordverdächtigen Inflationsraten aufgefressen, wodurch die effektive Kaufkraft des Einzelnen sinkt. Die Lohn-Preis-Spirale ist also kräftig in Bewegung. Wer sich bisher zur Mittelschicht zählen durfte, muss sich anstrengen um weiterhin dabei sein zu können.
Um den gewohnten Lebensstandard zumindest halten zu können, bleibt für viele nur der Ausweg, den Kaufkraftverlust durch einen Nebenjob oder eine Heimarbeit auszugleichen. Wer plant einen Nebenjob auszuüben, steht meist vor der Frage, ob dies erlaubt ist oder nicht.
Darf ich einen Nebenjob ausüben?
Diese Frage lässt sich nicht pauschal mit ja oder nein beantworten, da dabei wichtige Details beachtet werden müssen.
Durch das Konkurrenzverbot ist es nicht erlaubt, eine Nebentätigkeit während eines aufrechten Dienstverhältnisses für einen Betrieb im selben Geschäftszweig auszuüben. Dies gilt ebenso, wenn man durch Selbstständigkeit ein eigenes Unternehmen betreibt.
Wirkt sich ein Nebenjob negativ auf die Leistungsfähigkeit im Hauptjob aus oder entstehen dadurch andere Nachteile, hat der Arbeitgeber das Recht, die Ausübung der Nebentätigkeit zu verbieten. Dies trifft beispielsweise dann zu, wenn man bis spät in die Nacht einen Nebenjob als Kellner ausübt und morgens völlig übermüdet zur Arbeit erscheint.
Muss ich einen Nebenjob beim Arbeitgeber melden?
Ein Nebenjob muss nur dann beim Arbeitgeber gemeldet werden, wenn eine Meldepflicht vereinbart ist. Diese Regelung sollte im Arbeitsvertrag auffindbar sein.
Wir empfehlen in jedem Fall die schrifliche Zustimmung des Arbeitgebers vorab einzuholen, nur so kann man möglichen Differenzen vorbeugend entgegenwirken.
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