Rechtliche Informationen Nebenjob
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Geringfügigkeitsgrenze 2011 – voraussichtliche Werte
Die voraussichtlichen Werte für die Geringfügigkeitsgrenze 2011 sind nun auf der Homepage der Oberösterreichischen Sozialversicherung erschienen.
Nachdem sich die finanzielle Situation vieler Österreicherinnen und Österreicher seit dem letztem Jahr durch die Wirtschaftskrise spürbar verschlechtert hat, ist die Nachfrage zum Thema “Geringfügige Beschäftigung in Österreich” in den letzten Monaten stetig gestiegen.
Die etwas angespannte Situation am Arbeitsmarkt ist also noch immer vorhanden.
Sofern die Zahlen im Herbst vom Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz bestätigt werden, gelten für das kommende Jahr 2011 folgende Werte:
Geringfügigkeitsgrenze 2011
- € 28,72 täglich
- € 374,02 monatlich
(Quelle: ooegkk.at)
Die Höhe der Geringfügigkeitsgrenze wird jedes Jahr neu festgelegt. Die Erhöhung im Vergleich zur Geringfügigkeitsgrenze 2010 würde somit 2,1% betragen.
Geringfügigkeitsgrenze 2010 – voraussichtliche Werte
Die voraussichtlichen Werte für die Geringfügigkeitsgrenze 2010 sind nun offiziell auf der Homepage der Österreichischen Sozialversicherung erschienen.
Die Nachfrage zum Thema “Geringfügige Beschäftigung in Österreich” ist in den letzten Monaten kontinuierlich gestiegen. Dieser Trend ist vermutlich auf die aktuelle wirtschaftliche Lage und auf die angespannte Situation am Arbeitsmarkt zurückzuführen.
Sofern die Zahlen im Herbst vom Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz bestätigt werden, gelten für das kommende Jahr 2010 folgende Werte:
Geringfügigkeitsgrenze 2010
- € 28,13 täglich
- € 366,33 monatlich
(Quelle: sozialversicherung.at)
Die Höhe der Geringfügigkeitsgrenze wird jedes Jahr neu festgelegt, die Erhöhung im Vergleich zur Geringfügigkeitsgrenze 2009 würde somit 2,4% betragen.
Geringfügigkeitsgrenze 2009 – Wieviel darf man verdienen ohne Lohnsteuer zu bezahlen?
Immer wieder erreichen uns Anfragen, wie hoch die Geringfügigkeitsgrenze für 2009 ist, weshalb wir die für das Jahr 2009 gültigen Zahlen nun in Form eines extra Beitrages veröffentlichen.
Für viele Aushilfen, Heimarbeiter oder Nebenjobber sind diese Zahlen nichts unbekanntes. Immerhin muss man für ein Einkommen unterhalb dieser Grenze keine Lohnsteuer bezahlen, was ja grundsätzlich ein Vorteil ist.
Wie hoch ist die Geringfügigkeitsgrenze 2009?
Die Höhe der Geringfügigkeitsgrenze für das Jahr 2009 beträgt 357,74 Euro pro Monat oder täglich 27,47 Euro.
(Quelle: oegkk.at)
Was ist die Geringfügigkeitsgrenze?
Die Geringfügigkeitsgrenze kommt bei geringfügig beschäftigten Personen zum Tragen. (Eine andere gebräuchliche, aber nicht korrekte, Bezeichnung dafür ist auch “Zuverdienstgrenze”. Diese beiden Begriffe bitte nicht verwechseln.) Durch den täglichen bzw. monatlichen Maximalbetrag wird durch die Geringfügigkeitsgrenze festgelegt, wieviel Geld man pro Tag oder Monat verdienen darf, ohne dafür Steuern bezahlen zu müssen. Ob die tägliche Grenze oder die monatliche Grenze herangezogen wird, hängt von der Dauer der Beschäftigung ab.
Arbeitsrechtliche Ansprüche und Sozialversicherung bei geringfügiger Beschäftigung
Wenn man geringfügig Beschäftigt ist, hat man nicht nur Pflichten, sondern auch Rechte, wie z.B. ein Recht auf Urlaub oder ein Recht auf Pflegefreistellung.
Eine sehr gute Zusammenfassung dieser Fragen wird von der Arbeiterkammer hier zur Verfügung gestellt.
Wie hoch wird die Geringfügigkeitsgrenze 2010 ausfallen?
Die genauen Zahlen zur Geringfügigkeitsgrenze 2010 werden voraussichtlich erst im Herbst 2010 veröffentlicht. Sobald es Neuigkeiten zu diesem Thema gibt, werden wir selbstverständlich wieder davon berichten.
Karriereführer 2009 – Österreichs attraktivste Arbeitgeber
Bereits zum 8. Mal ist das Karriere-Standardwerk – Karriereführer 2009 – erschienen.
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Darf ich zusätzlich zum Hauptjob einen Nebenjob ausüben?
Wo sind die Zeiten geblieben, wo das Gehalt vom Hauptjob noch ausreichte, um gut über die Runden zu kommen?
Der Wind hat sich leider gedreht, die jährlichen Anpassungen der Löhne und Gehälter werden durch die rekordverdächtigen Inflationsraten aufgefressen, wodurch die effektive Kaufkraft des Einzelnen sinkt. Die Lohn-Preis-Spirale ist also kräftig in Bewegung. Wer sich bisher zur Mittelschicht zählen durfte, muss sich anstrengen um weiterhin dabei sein zu können.
Um den gewohnten Lebensstandard zumindest halten zu können, bleibt für viele nur der Ausweg, den Kaufkraftverlust durch einen Nebenjob oder eine Heimarbeit auszugleichen. Wer plant einen Nebenjob auszuüben, steht meist vor der Frage, ob dies erlaubt ist oder nicht.
Darf ich einen Nebenjob ausüben?
Diese Frage lässt sich nicht pauschal mit ja oder nein beantworten, da dabei wichtige Details beachtet werden müssen.
Durch das Konkurrenzverbot ist es nicht erlaubt, eine Nebentätigkeit während eines aufrechten Dienstverhältnisses für einen Betrieb im selben Geschäftszweig auszuüben. Dies gilt ebenso, wenn man durch Selbstständigkeit ein eigenes Unternehmen betreibt.
Wirkt sich ein Nebenjob negativ auf die Leistungsfähigkeit im Hauptjob aus oder entstehen dadurch andere Nachteile, hat der Arbeitgeber das Recht, die Ausübung der Nebentätigkeit zu verbieten. Dies trifft beispielsweise dann zu, wenn man bis spät in die Nacht einen Nebenjob als Kellner ausübt und morgens völlig übermüdet zur Arbeit erscheint.
Muss ich einen Nebenjob beim Arbeitgeber melden?
Ein Nebenjob muss nur dann beim Arbeitgeber gemeldet werden, wenn eine Meldepflicht vereinbart ist. Diese Regelung sollte im Arbeitsvertrag auffindbar sein.
Wir empfehlen in jedem Fall die schrifliche Zustimmung des Arbeitgebers vorab einzuholen, nur so kann man möglichen Differenzen vorbeugend entgegenwirken.