NEBENJOB und HEIMARBEIT – Möglichkeiten zum Geld verdienen, Geld sparen und Finanzprodukte auf dem Prüfstand

Geld sparen

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Flug verspätet – Entschädigung für Flugpassagiere

Wenn Ihr Flug stark verspätet war, umgebucht oder annulliert wurde oder der Flug überbucht war, so stehen den Flugpassagieren bis zu 600,- Euro Entschädigung zu. Das ganze nach EU-Recht.

In der Praxis sieht es jedoch oft so aus, dass die Fluggesellschaften diese Entschädigung nicht zahlen. Oftmals ist das Prozedere auch sehr komplex oder einfach auch nur lästig. Von der Fluggesellschaft bekommt man gerne die Ausrede, dass es sich um “aussergewöhnliche” Umstände gehandelt hat und diese muss dann nicht bezahlen.

urlaub wolken flug flugpassagier

(Bild: aboutpixel.de / Rainer Sturm)

Nun hat sich ein niederländisches Unternehmen – Fa. EU-Claim – genau auf diese Fälle spezialisiert. Sie können Ihren “Fall” diesem Inkassobüro übergeben und gehen dabei keinerlei Risiken ein. Es entstehen Ihnen auch keine Kosten. Bei Erfolg behält sich der Dienstleister ein Viertel der Entschädigung als Erfolgshonorar ein.

Weitere Informationen finden Sie unter www.euclaim.de . Hier können Sie auch Online die aktuell bearbeiteten Forderungen checken und sehen sofort, ob Sie auch mir Ihrer Forderung gute Chancen haben.

Urlaub 2009 – Als Frühbucher Geld sparen

Draußen ist es kalt, es stürmt und schneit. Viele träumen da bereits vom Sommerurlaub. Wenn Sie bereits jetzt beginnen, die Urlaubskataloge zu studieren, haben Sie die Chance, ihren Sommerurlaub 2009 etwas günstiger zu bekommen. Nahezu alle Veranstalter locken mit Frühbucher-Rabatten. Desto früher Sie buchen, desto mehr Rabatt dürfen Sie erwarten.

Die Sparmöglichkeiten bei großen Reiseveranstaltern

Je nach Reiseveranstalter ist es Rabatt-Lage etwas unterschiedlich. Bei einigen Angeboten läuft der Frühbucherrabatt bereits Ende 2008 aus. Bei vielen Angeboten von FTI, TUI, Neckermann-Reisen, DerTour, Terra-Reisen, 1-2-Fly, Alltours, etc. bekommen Sie einen Frühbucher-Rabatt bis Ende Jänner 2009, teilweise sogar noch länger.

Es lohnt sich also, sich bereits jetzt Gedanken über den Sommerurlaub 2009 zu machen und dadurch Geld zu sparen. Abgesehen davon, ist es schön, etwas vom Sommer zu träumen…

2009 bringt in Österreich einige Änderungen

Mit 2009 wurden jede Menge Werte angepasst. Folgend ein Auszug über die geänderten Werte, Grenzen, Gebühren, etc.

Die Geringfügigkeitsgrenze wurde mit 1.1.09 auf 357,74 Euro pro Monat gesetzt. D.h., wenn Sie die Geringfügigkeitsgrenze nicht überschreiten wollen, so dürfen Sie nicht mehr als diese pro Monat verdienen.

Die Höchstbeitragsgrundlage zur Sozialversicherung wurde auf 4.020,- Euro pro Monat erhöht. Ein Zuckerl also für Besserverdiener.

Auch die Pensionisten dürfen sich freuen. Die Mindestpension wurde um gut 25,- Euro angehoben und beträgt nun 772,40 pro Monat.

Das Pflegegeld wurde erhöht. Abhängig von der Pflegestufe bekommt man pro Monat zw. 154,20 und 1655,80 Euro.
– Pflegestufe 1: 154,20 Euro / Monat
– Pflegestufe 2: 284,30 Euro / Monat
– Pflegestufe 3: 442,90 Euro / Monat
– Pflegestufe 4: 664,30 Euro / Monat
– Pflegestufe 5: 902,30 Euro / Monat
– Pflegestufe 6: 1242,- Euro / Monat
– Pflegestufe 7: 1655,80 Euro / Monat

Wenn so einiges erhöht wird, dann darf da auch die Rezeptgebühr nicht fehlen. Diese beträgt ab 1.1.2009 nun 4,90 Euro (ein Plus von 10 Cent). Dafür wird die Umsatzsteuer bei Arzneimittel von 20 auf 10 % reduziert. Dies wirkt sich jedoch nicht für den Konsumenten bei der Rezeptgebühr aus, sondern diese Zuckerl ist für die maroden Krankenkassen.

Weiters wird ab 2009 der geförderte Höchstbetrag für Beiträge an Bausparkassen von 1000,- auf 1200,- Euro angehoben.

Medikamente werden billiger – halbe Mehrwertsteuer für Medikamente

Ab Jänner 2009 werden die Medikamente in Österreich billiger. Der Mehrwertsteuersatz auf Medikamente wird von 20 auf 10 Prozent gesenkt. Die Mehrwertsteuersenkung betrifft sowohl rezeptpflichtige als auch rezeptfreie Medikamente.

Diese Senkung wurde am 24. September 2008 im Nationalrat beschlossen und tritt nun mit 1.1.2009 in Kraft.

Obwohl der Mehrwertsteuersatz gesenkt wird, liegt Österreich im europäischen Vergleich im oberen Bereich. Es wird dann nur in Deutschland, Bulgarien und Dänemark der Mehrwertsteuersatz auf Arzneimittel noch höher sein.

Medikament Aspirin Grippe

(Bild: aboutpixel.de / Rainer Sturm)

Bleibt zu hoffen, dass die Senkung von 20 auf 10 % auch an uns Konsumenten zu 100 % weitergegeben wird.

Arbeitnehmerveranlagung 2008 – Schenken Sie dem Finanzamt kein Geld

Das Jahr 2008 ist nun vorbei und es ist an der Zeit sich über die Arbeitnehmerveranlagung 2008 gedanken zu machen. Nachdem Sie das ganze Jahr Monat für Monat nur Lohnsteuer einzahlen durften bzw. mussten, sollten Sie sich nun die zu viel bezahlte Lohnsteuer schnell vom Finanzminister zurückholen.

Sie können den Antrag für die Arbeitnehmerveranlagung zwar rückwirkend für 5 Jahre an das Finanzamt übermitteln, Zinsen gibt es vom Finanzminister allerdings keine. Somit ist es empfehlenswert die Arbeitnehmerveranlagung schnell durchzuführen und die eventuell zurückbezahlte Lohnsteuer sinnvoll anzulegen, damit durch die Inflation keine Wertminderung stattfindet.

Um die Arbeitnehmerveranlagung durchzuführen, gibt es 2 Möglichkeiten:

  1. auf Papier mittels Formular L1
  2. via Internet mittels Finanzonline

Für beide Möglichkeiten werden wir kurz die wichtigsten Details und Links zusammenfassen.

Arbeitnehmerveranlagung 2008 mittels Formular L1

Wer die Arbeitnehmerveranlagung in bewährter Art und Weise auf Papier durchführen will, kann sich das dafür notwendige Formular L1 direkt beim Finanzamt holen oder auch aus dem Internet downloaden und ausdrucken.

Das Formular für die Arbeitnehmerveranlagung 2008 wird vom BMF hier zum Download angeboten. Die Felder können bereits am Computer ausgefüllt und mit ausgedruckt werden. Als besonderer Service wurde vom Bundesministeriums für Finanzen in den letzten beiden Jahren das Formular L1 auch in kroatischer und slowenischer Sprache angeboten, welche für das Jahr 2008 aber zum Redaktionszeitpunkt noch nicht online verfügbar waren.

Nachdem das Formular vollständig und wahrheitsgemäß ausgefüllt wurde, kann man dieses an das zuständige Wohnsitzfinanzamt senden oder auch direkt dort abgeben.

Arbeitnehmerveranlagung 2008 online mittels Finanzonline

Seit dem Jahr 2003 kann man die Arbeitnehmerveranlagung auch via Internet durchführen. Eine Anmeldung für dieses Portal ist entweder elektronisch über die BMF-Homepage, schriftlich mittels Fax oder Brief sowie persönlich beim Finanzamt möglich.

Mit den gültigen Zugangsdaten meldet man sich einfach bei Finanzonline an und kann alle notwendigen Daten ähnlich wie beim Formular L1 erfassen uns speichern. Nachdem alle Daten vollständig und wahrheitsgemäß erfasst wurden, wird die Arbeitnehmerveranlagung mittels Mausklick direkt an das zuständige Wohnsitzfinanzamt gesendet und dort bearbeitet.

Alle Belege müssen 7 Jahre aufbewahrt werden

Bei beiden Varianten (offline via Formular oder via Internet mittels Finanzonline) ist es nicht notwendig die Belege den Antrag beizufügen. Belege müssen allerdings über einen Zeitraum von 7 Jahren aufbewahrt werden und sind auf Anfrage dem Finanzamt zu übermitteln.

Tipps für die Arbeitnehmerveranlagung 2008

Um im Detail zu erfahren, was man beim Finanzamt alles absetzen kann (wie z.B. Werbungskosten, Berufsgruppenpauschale, Sonderausgaben, prämienbegünstigte Penisionsvorsorge oder Zukunftsvorsorge, aussergewöhnliche Belastungen, …) wird vom Bundesministerium für Finanzen jährlich ein Steuerbuch erstellt.

Die für die Arbeitnehmerveranlagung 2008 geltenden Informationen finden Sie im Steuerbuch 2009, in welchem auf über 100 Seiten finanztechnischen Einzelheiten erklärt werden.

Berufung bei negativem Einkommenssteuerbescheid

Handelt es sich beim Antrag auf die Arbeitnehmerveranlagung um keine Pflichtveranlagung, kann man dabei im Grunde nur gewinnen. Sollte man vom Finanzamt einen negativen Einkommenssteuerbescheid bekommen, so kann man den Antrag im Wege der Berufung zurückziehen. Eine mögliche Forderung zur Nachzahlung kann somit nur beim Versäumen der Berufungsfrist zum Tragen kommen.

Geld und Energie sparen durch richtiges Lüften

Wir haben Winter und da ist es eben so, dass es draußen kalt ist und drinnen soll es schön warm sein. Doch es ist auch notwendig, dass von draußen frische Luft herein kommt. Leider denken sich aber auch viele Leute: “Erstunken ist noch keiner, aber erfroren sind schon viele.” Und das ist aber auch falsch.

Wie lüfte ich richtig?

Durch richtiges Lüften kann man viel Geld beim Heizen und somit Energie sparen. Komplett falsch ist es, wenn Sie die Fenster ständig gekippt lassen. Das kühlt die Räume nur aus. Besser ist es, wenn Sie mehrmals täglich die Fenster kurz ganz öffnen. Idealerweise lüften Sie am Morgen und einmal am Abend.
Je niedriger die Außentemperatur, desto kürzer sollte die Lüft-Zeit sein. Durch den großen Temperaturunterschied – draußen-drinnen – erfolgt der Luftaustausch viel schneller. Zwischen 3 und 7 Minuten reichen hier aus. Noch schneller geht es, wenn Sie es durchziehen lassen.

In Räumen, wo Sie sich tagsüber aufhalten, sollten Sie noch zusätzlich lüften.

Wenn Sie überhaupt nie lüften oder nur sehr selten, so fördert dies nur die Bildung von Schimmel. Speziell bei Häusern mit einer guten Wärmedämmung.

Sollte es regnen, dann trotzdem lüften, sofern es beim Fenster nicht hereinregnet.

Bei Neubauten wird sehr gerne eine sogenannte kontrollierte Wohnraumbelüftung installiert. Dieses System nimmt ihnen das ständige lüften ab, wobei dabei die in der Abluft enthaltenen Wärme verwertet wird, um die Frischluft zu erwärmen. Damit kann bis zu 90 % der Abluftwärme zurückgewonnen werden.

Weihnachtsgeschenke umtauschen

Schon bald ist Weihnachten und das Christkind “kauft” noch fleißig die letzten Weihnachtsgeschenke ein. So wie es derzeit aussieht, dürfte das Geschäft vor Weihnachten ganz gut laufen.

Was ist aber, wenn dem oder der Beschenkten das Geschenk nicht gefällt, das Kleidungsstück zu groß oder zu klein ist, die Farbe nicht passt oder einfach etwas anderes wollte? Hat man ein Recht auf Umtausch?

Leider nein, d.h., Sie haben kein Recht auf Umtausch. Daher ist es ratsam, sich bereits vorher beim Kauf abzusichern und mit dem Händler ausmachen, dass Sie die Ware umtauschen dürfen. Dazu lassen Sie sich dies einfach auf der Rechnung vermerken, dann kann nichts schief gehen. Ein Umtausch ist eine freiwillige Vereinbarung!

Manchmal kann es sein, dass ein Umtausch an Bedingungen geknüpft ist. Dabei verlangen manche Händler, dass die Ware in der Originalverpackung – ungeöffnet – gebracht wird. Üblich ist dies zum Beispiel bei DVDs oder Videogames.

Sollte es mit dem Umtausch des Geschenks nicht klappen, gibt es im Internet jedes Jahr eingige Tauschbörsen für Weihnachtsgeschenke, wo man sein Geschenk gegen ein anderes eintauschen kann. Auch bei Ebay kann man kurz nach Weihnachten immer wieder beobachten, wie manche Leute die Geschenke zu Geld machen um sich danach das gewünschte Geschenk kaufen zu können.

Weihnachtsgeschenke kaufen – vermeiden Sie Teilzahlungen

Gerade vor Weihnachten wird der finanzielle Rahmen von so manchen Familien überschritten und so wird nach Möglichkeiten und Auswegen gesucht, trotzdem seinen Lieben die gewünschten Geschenke unter den Weihnachtsbaum zu legen.

Oftmals sieht man dann die verlockenden Angebote, man kauft das Produkt und bezahlt es später in Raten. Aber diese Teilzahlangebote können sehr teuer werden. Einerseits wird der monatliche Spielraum durch die Raten weiter reduziert, andererseits gibt es geborgtes Geld nicht gratis, auch wenn die Werbebotschaften oft anderes suggerieren.

Die oberösterreichische Arbeiterkammer hat dazu eine Erhebung durchgeführt und feststellen müssen, dass dabei bis zu 20 Prozent verrechnet werden!!

Weitere Details dazu finden Sie auf der Homepage der Arbeiterkammer.

Sind Energiesparlampen sinnvoll, bzw. was bringen Energiesparlampen?

Jahr für Jahr werden immer mehr Energiesparlampen verkauft. Ab nächstem Jahr hilft die EU ein bißchen nach, denn ab 2009 tritt ein Verkaufsverbot für herkömmliche Glühbirnen in Kraft. So sollen wir Konsumenten zur klimafreundlicheren Beleuchtung gezwungen werden.

Die Energiesparlampe ist eigentlich eine Weiterentwicklung der herkömmlichen Leuchtstoffröhre. Im Sockel ist ein zum Betrieb erforderliches Vorschaltgerät eingebaut und somit können normalerweise herkömmliche Glühlampen problemlos gegen Energiesparlampen getauscht werden.

Bei normalen Glühbirnen wird nur 5 bis 10 % des eingesetzten Strom in Licht umgewandelt. Der Rest ist Wärme. Bei Energiesparlampen liegt die Lichtausbeute bei ca. 80 % der eingesetzten Energie.

Einen Nachteil, den Energiesparlampen haben, ist die Tatsache, dass es zwischen ein und zwei Minuten dauert, bis die Lampen die volle Lichtstärke erreichen. Die Produkte werden jedoch laufend weiterentwickelt und so gibt es bereits Spitzenmodelle, die es in weniger als 30 Sekunden schaffen.

Energiesparlampen sind teurer in der Anschaffung!

Diese Aussage ist grundsätzlich richtig. Jedoch ist die auf den ersten Blick teurere Energiesparlampe im Betrieb wesentlich billiger, wodurch man sich Stromkosten spart und so dieses Manko schnell aufgehoben ist. Ausserdem ist die Lebensdauer von Energiesparlampen wesentlich länger – mind. 5 bis 6 Jahre, gegenüber einer herkömmlichen Glühbirne. Und somit ist die Lampe nochmals um einiges billiger.

Wieviel Watt braucht meine Energiesparlampe?

Folgend eine kleine Aufstellung, welche Energiesparlampe Sie einsetzen sollten, sodass Sie die selbe Lichtausbeute wie bei herkömmlichen Glühlampen haben:

Glühlampe entspricht Energiesparlampe
25 Watt – 5 bis 6 Watt
40 Watt – 8 bis 9 Watt
60 Watt – 11 bis 12 Watt
75 Watt – 14 bis 16 Watt
100 Watt – 18 bis 20 Watt

EZB senkt die Leitzinsen auf 2,50%

Die EZB hat am Donnerstag den Leitzins von 3,25% auf 2,50% gesenkt.

Dieser große Schritt von 0,75% nach unten soll der aktuellen Wirtschaftskrise etwas entgegenwirken und ermöglicht Kreditnehmern zu günstigeren Konditionen an Fremdkapital zu kommen. Neue Investitionen werden daher einfacher bzw. günstiger finanzierbar. Dadurch sollen Arbeitsplätze abgesichert und die Kaufkraft nicht noch weiter gesenkt werden.

Weniger Zinsen – Des einen Freud, des anderen Leid

Die Zinssenkung wird viele Sparer nicht sehr erfreuen, da die Banken die Zinssätze umgehend nach unten korrigieren werden. Viele (EX-)Aktienbesitzer haben in den letzten Wochen und Monaten viel Geld in den sicheren Hafen der Sparbücher geparkt. Nach den teilweise empfindlichen Verlusten ist man vermutlich schon darüber froh, dass das Geld zumindest nicht weniger Wert wird und durch die unbegrenzte Einlagensicherung abgesichert ist.

Andererseits werden Kreditnehmer davon profitieren, da das Ausleihen von Geld billiger werden wird. Privatpersonen aber auch Unternehmer sollen dadurch motiviert werden, durch das billigere Geld Investitionen zu tätigen und dadurch die Wirtschaft zu stützen.

Aktuelle Zinsvergleiche für Sparzinsen

Der Vergleich der Sparzinsen ist dank Internet sehr einfach möglich. Wer beispielsweise wissen will, wo man die besten Sparzinsen für ein Sparbuch bekommt, sollte mit dem AK-Bankenrechner die gewünschten Informationen in wenigen Minuten vorliegen haben.

Über einen längeren Zeitraum hinweg kann sich ein Wechsel zu einem besseren Anbieter schon lohnen, da der Zinseszins-Effekt nicht zu unterschätzen ist.