Wie hoch ist die Geringfügigkeitsgrenze 2011?
Geringfügige Beschäftigung bietet in Österreich die Möglichkeit auf ein kleines Einkommen ohne große Abzüge von Lohnsteuer oder Sozialversicherung. Dafür gelten allerdings fest definierte Grenzwerte, die nicht überschritten werden dürfen.
Seit dem Jahr 2008 ist eine steigende Tendenz bei der Nachfrage nach geringfügiger Beschäftigung erkennbar. Wenn man sich die wirtschaftlichen Ereignisse seit 2008 dazu etwas genauer ansieht, kommt man an den Begriffen Immobilienkrise, Bankenkrise, Finanzkrise oder Wirtschaftskrise nicht vorbei. Die Medien waren in dieser Zeit voll mit negativen Schlagzeilen, schlechte Auftragslagen zwangen viele Firmen zum Personalabbau.
Auch wenn sich die Wirtschaft zwischenzeitlich wieder etwas erholt hat, ist der Beigeschmack der oftmals einschneidenden Maßnahmen bei vielen Österreicherinnen und Österreichern noch immer präsent. Speziell dann, wenn man persönlich davon betroffen war oder auch noch ist.
Riskiostreuung durch geringfügige Beschäftigung
Um das Haushaltseinkommen vieler Familien nicht nur vom Hauptverdiener abhängig zu machen, können zum Beispiel Hausfrauen und Mütter (natürlich auch Hausmänner und Väter) mit einer geringfügigen Beschäftigung zum Familieneinkommen beitragen und somit das Risiko eines plötzlichen und kompletten Einkommensausfalls etwas streuen.
Die Geringfügigkeitsgrenze 2011 wird im Gegensatz zur Geringfügigkeitsgrenze 2010 um 2,1% erhöht. Sie absoluten Werte lauten somit:
Geringfügigkeitsgrenze 2011
- € 28,72 täglich
- € 374,02 monatlich
Im Vergleich dazu, hier noch einmal die alten Werte:
- € 28,13 täglich
- € 366,33 monatlich
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